Jedes zweite Geschäftsleitungsmitglied muss auch für die private Nutzung des Geschäftsautos nichts bezahlen; freies Benzin für private Fahrten hingegen gibt es nur für etwa jedes zehnte Topkader, wie die aktuelle Studie «Praxisleitfaden Firmenfahrzeuge Schweiz 2003» der Beratergruppe Kienbaum AG, Zürich, und der Fleetconsulting GmbH, St.Gallen, ergeben hat (vgl. Tabelle).

In der Regel, so die Marktforscher, «fahren» die Unternehmen mit eigenen oder geleasten Fahrzeugen finanziell besser, als wenn Fahrten mit dem Privatauto verrechnet werden. In einem Rechenbeispiel bei einer Firma mit 100 Berechtigten und monatlichen Budgets von 1200 Fr. beträgt die Summe der Abgeltung 1,4 Mio Fr. Der reduzierte Mehrwertsteuer-Abzug (50%) ist nur bei Firmenfahrzeugen möglich ? macht knapp 55 000 Fr. Differenz.

Die finanziellen Vorteile einer eigenen Fahrzeugflotte sieht man auch bei der Swisscom ? «sofern die Fahrzeugflotte durch ein professionelles Management operativ betreut wird». Auf jeder Stufe gibt es Firmenwagen, aber keine Privatauto-Einsätze. Sämtliche Wagen sind ? wie auch bei der Migros ? Eigentum des Telecom-Riesen.

Da mag es erstaunen, dass «in der Schweiz der Einsatz des Privatfahrzeugs für Dienstfahrten noch immer die Regel darstellt», wie Kienbaum/Fleetconsulting eruiert haben. Der Grund dürfte darin liegen, dass die Anschaffung oder das Leasing firmeneigener Fahrzeuge kurzfristig vor allem einen Kostenfaktor darstellt. Etwas anders als bei Swisscom läuft es bei der Nestlé Schweiz. In Vevey werden Aussendienstmitarbeitern, die jeden Tag auf das Auto angewiesen sind, Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Wer nur gelegentlich reist, benutzt den Zug oder ein Mietauto. Kurze Distanzen sollen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Privatwagen unternommen werden. Der Multi hat die firmeneigene Flotte abgeschafft und einen Vertrag mit einem grossen Autovermieter abgeschlossen. Die Autos für die Aussendienstler werden von Nestlé geleast ? und hier kommt ausschliesslich die Marke Ford zum Zug.

*Wenn die Beweise fehlen*

Eine wichtige Voraussetzung für eine kostensparende Regelung ist ein betriebliches Spesenreglement, das vom Steueramt genehmigt wurde. Andernfalls droht zweifache Gefahr: Wird mehr erstattet als die akzeptierten behördlichen Pauschalbeträge vorsehen, wird die Differenz möglicherweise zum steuerbaren Einkommen der Beschäftigten hinzugerechnet. Und können die Mitarbeiter keine beweiskräftigen Zahlen liefern, ist der Nachweis aufwendig und unterliegt den ungünstigen Ansätzen der Steuerämter. Dabei lieferte der Touring Club Schweiz (www.tcs.ch) in seiner Tabelle «Kilometerkosten nach Neupreis und Fahrleistung» die realistischeren Zahlen, die sich in ein Reglement einbauen liessen.

Bei der Wincor Nixdorf AG in Brüttisellen, schweizerische Marktführerin für Bancomaten und andere Bargeldhandling-Lösungen, sieht man gemäss Marketingchefin Kirstin Franzstack zwei weiterere Vorteile darin, alle Servicetechniker mit Firmenfahrzeugen auszurüsten: Das einheitliche Auftreten nach aussen und die Rationalisierungsmöglichkeiten im administrativen Bereich. Als Serviceauto kommt ausschliesslich der Ford Galaxy 1.9 TDI Ambiente (37 Fahrzeuge) zum Zug. Für Bergregionen ist es der VW Sharan TDI 4Motion. Franzstack hat mit dem Fullservice-Outsourcing inklusive Finanzierung und Versicherung «gute Erfahrungen gemacht».

Bei der UBS sind nur die Fahrzeuge für die Bereiche Limousinen-Service für die Generaldirektion sowie Lieferfahrzeuge für interne Stellen im Firmenbesitz. Für das obere Management gibt es das Benefitprogramm «Autoleasing». Dabei besteht keine Eingrenzung auf geschäftliche Zwecke. Die Leasingverträge lauten auf die Mitarbeiter und nicht auf die UBS ? der Benefit ist also steuer- und sozialabgabepflichtig. Für die Fahrzeuganbieter wird es nach Einschätzung von Nestlé nicht zuletzt wegen des hohen Kostendrucks zu einer Verdrängungssituation kommen. Die Folgen sind transparentere Kosten und die konsequentere Weitergabe von Sonderkonditionen.

Der «Praxisleitfaden Firmenfahrzeuge» (Preis: 475 Fr.) kann bei der Kienbaum AG, Mainaustrasse 30, Postfach, 8034 Zürich, Tel. 01 386 40 46, Fax 01 386 40 49, zurich@kienbaum.ch, bestellt werden.

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