Es ist das letzte Kapitel der traurigen Geschichte von Schindler in Japan: Das Berufungsgericht in Tokio hat heute einen ehemaligen Mitarbeiter der Luzerner Firma freigesprochen. Es bestätigt damit den Freispruch aus der ersten Instanz von 2015. Schindler erkenne das Urteil an und sei erleichtert über diesen Entscheid, hiess es von Seite des Unternehmens.

Der frühere Schindler-Mitarbeiter war angeklagt worden in Zusammenhang mit dem Lift-Unfall in Takeshiba im Juni 2006. Dabei war ein Teenager tödlich verunglückt. Die missglückte Konzernkommunikation und ein jahrelanger Rechtsstreit beschädigten Schindler im Anschluss schwer. Zehn Jahre lang konnten die Luzerner in Japan nicht einen Auftrag an Land ziehen, bis das Unternehmen aufgab und das dortige Geschäft an Konkurrenten Otis verkaufte.

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Imageschaden für Schindler nicht gutzumachen

Schindler hatte sich nach dem Unfall zunächst nicht bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt, sondern es bei einer Beileidsbekundung belassen. Das sorgte für so viel öffentliche Empörung, dass Schindler-Aufzüge in Japan im Anschluss als störanfällig und unzuverlässig galten. Das spätere rechtskräftige Urteil, dass das Unternehmen keine Schuld trifft, konnte diesen Imageschaden nicht wieder gutmachen. Im November des vergangenen Jahres legte Schindler ein Zivilverfahren aussergerichtlich bei. Die Angehörigen des Teenagers hatten gegen das Unternehmen geklagt.

(me)