Die Lebensmuster sind unterschiedlich gestrickt. Den einen ist die Arbeit reines Vergnügen, andere tun sich schwer im Beruf. Entsprechend unterschiedlich gestalten sich die Pensionierungswünsche. Das fixe Ruhestandsalter von 64 oder 65 Jahren für Frauen und Männer spiegelt in unserer mobilen Gesellschaft mit den vielen Jobwechseln nicht mehr die Realität. Das zeigen auch die Statistiken: Jeder siebte Senior im Alter zwischen 65 und 74 Jahren geht einer Erwerbstätigkeit nach. Noch weit verbreiteter ist die Frühpensionierung. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer tritt mindestens ein Jahr vor dem offiziellen Pensionierungsalter in den vorzeitigen Ruhestand.

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Beim frühzeitigen oder aufgeschobenen Berufsausstieg gilt es allerdings die vom Gesetzgeber vorgegebenen Leitplanken zu beachten. Bei der AHV sind die Möglichkeiten eng begrenzt. Eine Rente kann maximal zwei Jahre früher bezogen werden. Dabei wird der Anspruch für jedes vorbezogene Jahr lebenslang um 6,8 Prozent gekürzt. Es ist aber auch möglich, den Bezug einer AHV-Rente um maximal fünf Jahre nach hinten zu schieben.

Neue Varianten

In der 2. Säule gibt es mehr Varianten für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand. Wie umfangreich die Auswahl ist, hängt von den einzelnen Reglementen der Pensionskassen ab. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenfürsorge (BVG) setzt die Eckpfeiler. Frühzeitige Pensionierungen sind erst ab 58 Jahren möglich. Insgesamt gestaltet sich dieser vorzeitige Bezug der Altersleistung seit Anfang 2010 aber flexibler. Nach einer Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes durch das Parlament müssen die Arbeitnehmer nicht mehr zwingend eine Rente wählen. Die Betroffenen können sich zwischen einer vorzeitigen Altersleistung und einer Austrittsleistung entscheiden. Im letzteren Fall überweist der Versicherte sein Guthaben an den neuen Arbeitgeber oder auf ein Freizügigkeitskonto.

Diese Vorgehensweise ist fiskalisch interessant. Die Erträge auf einem Freizügigkeitskonto müssen nicht als Einkommen und die Guthaben nicht als Vermögen versteuert werden. Derart angespartes Geld lässt sich allerdings nur als Kapital und nicht in Form einer Rente beziehen. Wird dieser Weg beschritten, muss das Altersguthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gehen oder der Versicherte kauft sich eine Leibrente. Zudem besteht die Möglichkeit, bei einem Lebensversicherer eine Freizügigkeitspolice zu erwerben, die eine Rente miteinschliesst.

Die flexible Pensionierung wird schon bald zusätzlich gefördert. Zwei neue BVG-Artikel unter dem Titel «Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer» sorgen ab 2011 für Wahlmöglichkeiten. Dazu gehört die Weiterversicherung des früher versicherten Lohnes. Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass für Versicherte, deren Gehalt sich nach dem 58. Lebensjahr um höchstens die Hälfte reduziert, auf Verlangen der versicherten Person die Vorsorge für den bisherigen versicherten Lohn weitergeführt wird. Eine weitere Richtlinie ermöglicht es der Pensionskasse, im Reglement festzuhalten, dass auf Wunsch des Versicherten die berufliche Vorsorge bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres verlängert wird.

Bedürfnisse klären

Innerhalb der beruflichen Vorsorge kann die stufenweise Ruhestandsregelung nun zwischen dem 58. und 70. Altersjahr erfolgen. Flexible Pensionspläne dürften damit weiter Auftrieb erhalten. In jedem Fall gilt es, möglichst früh die Bedürfnisse im höheren Alter zu ermitteln. Am Anfang steht jeweils eine Budgetplanung, um sich damit einen Überblick über alle künftigen Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen (siehe Kasten). In dieser Lebensphase wird das Erwerbseinkommen durch Renteneinkommen aus AHV, Pensionskasse und allenfalls privaten Versicherungen ersetzt. Dazu kommen möglicherweise Kapitalerträge und Mietzinseinnahmen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein Renteneinkommen lediglich noch zwischen 40 und 60 Prozent des bisherigen Verdienstes liegt. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, ist eine Deckung der Lücke über ein Zusatzeinkommen aus dem bestehenden Vermögen notwendig.