Gemäss dem Urteil darf Denner die billigeren Konkurrenz-Kapseln wieder anbieten, währenddem die eigentliche Klage behandelt wird. Auch der Hinweis "kompatibel zu Nespresso-Maschinen" in der Werbung und auf Verpackungen ist wieder gestattet, sofern der Schriftzug klein ist.

Verboten bleiben aber verschiedene Werbeslogans von Denner für die Kaffeekapseln. In diesem Punkt hat das St. Galler Handelsgericht seine Verfügung vom 10. Januar bestätigt.

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Im Streit geht es um Kaffeekapseln, die Denner beim Unternehmen Alice Allison im bündnerischen Grono herstellen lässt. Denner verkaufte die Kapseln als Alternative zu den originalen Nespresso-Kapseln. Nach dem superprovisorischen Gerichtsentscheid musste Denner die Nachahmerkapseln umgehend aus den Regalen räumen.

Nestlé und Nespresso waren bereits vor zwei Wochen mit einer vom St. Galler Verfahren unabhängigen Klage vor dem Zürcher Handelsgericht abgeblitzt. Der Vertrieb von Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln verletze keine Patente, entschied es.

Alice Allison nimmt Produktion wieder auf

Die Alice Allison SA will voraussichtlich schon kommenden Montag die Produktion in Grono im Misox wieder aufnehmen. Nach dem Verkaufsstopp hatte Alice Allison alle 25 Angestellten samt Direktion entlassen und den Betrieb eingestellt. Nun habe man alle Entlassenen wieder zurückgerufen, sagte Direktor Michele Orsi der Nachrichtenagentur SDA.

Freude herrscht auch bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS): Diese begrüsst den Entscheid des St. Galler Handelsgerichts ausserordentlich, da die Konsumenten künftig eine grössere Auswahl an Kapseln hätten. Zudem könne das Urteil Signalwirkung für andere Produkte haben wie beispielsweise Ersatzbürsten für elektrische Zahnbürsten sowie Ersatzrasierklingen von Markenherstellern.

Nestlé hält an Klage fest

Ob der Nahrungsmittelkonzern die Aufhebung des vorläufigen Verkaufsverbots beim Bundesgericht anfechten wird, konnte Nespresso-Sprecher Julian Liew am Freitagabend nicht sagen. Zu laufenden Rechtsangelegenheiten gebe Nespresso keine Kommentare ab. An der Klage an sich werde aber auf alle Fälle festgehalten werden, so Liew.