Die Anklage gegen Oskar Holenweger lautete auf Geldwäscherei, Urkundenfälschung, Bestechung und Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung. Doch die Bundesanwaltschaft konnte sich damit nicht durchsetzen. Das Bundesstrafgericht sprach den Zürcher Privatbankier in allen Punkten frei.

Wie der Gerichtsvorsitzende Peter Popp am Donnerstagnachmittag bei der Eröffnung des Urteils verkündete, erhält der 67-jährige Holenweger 35'000 Franken Genugtuung und 395'000 Franken als Ersatz für seine Kosten.

Tatbereitschaft nicht erwiesen

In der Kurzbegründung seines Urteils hat das Bundesstrafgericht festgehalten, dass der Einsatz von Ramos rechtswidrig gewesen sei. Ramos hatte den Bundesstrafbehörden den ursprünglichen Verdacht geliefert, dass sich Holenweger als Drogengeldwäscher anbieten könnte.

Nach Ansicht des Gerichts hat sich Ramos bei seiner Tätigkeit nicht nur als Informant betätigt, sondern als verdeckter Ermittler. Als solcher sei es ihm untersagt gewesen, jemanden zu einer Straftat anzustiften. Dass Holenweger von sich aus zu einer kriminellen Tat bereit gewesen wäre, sei nicht erwiesen.

Auch Einsatz von Diemer unrechtmässig

Auch die Abhörung des Telefons von Holenweger und der Einsatz des verdeckten Ermittlers "Diemer" seien unrechtmässig gewesen, da diese Massnahmen nur auf dem von Ramos gelieferten Verdacht beruht hätten.

Holenweger hatte von dem deutschen V-Mann 830'000 Euro angenommen und weitergeleitet, laut BA angeblich im Wissen darum, dass es sich um Drogengeld handle. Das Gericht hat das Verfahren gegen Holenweger in diesem Punkt deshalb eingestellt und kein materielles Urteil gefällt.

In den übrigen Anklagepunkten hat das Bundesstrafgericht Holenweger freigesprochen. Betroffen ist der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, Holenweger habe für den französischen Industriekonzern Alstom als Drehscheibe für Schmiergeldzahlungen fungiert.

Holenweger erleichtert

Nach dem Urteil des Bundesstrafgerichts hat sich Oskar Holenwegers Anwalt im Namen seines freigesprochenen Mandanten "ausserordentlich erleichtert" gezeigt. Die Bundesanwaltschaft will über einen Weiterzug erst entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Das Bundesstrafgericht sei praktisch vollumfänglich seinen Anträgen gefolgt, sagte Holenwegers Anwalt Lorenz Erni nach der Urteilsverkündung vor den Medien. Dass das Gericht auf die Anklage im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ramos nicht eingetreten sei, werte er als Freispruch.

Wenn es für die BA eine Lehre zu ziehen gebe, dann diese, dass die Verfahren in Zukunft abgekürzt werden müssten. Lienhart Ochsner als Vertreter der Bundesanwaltschaft zeigte sich nach der Urteilseröffnung erwartungsgemäss enttäuscht.

Bellinzona ist nicht der Vatikan

Allerdings sei "Bellinzona nicht der Vatikan" mit einem Anspruch auf Unfehlbarkeit. Ob die BA das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werde, könne allerdings erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung entschieden werden.

Den Einsatz von Ramos verteidigte Ochsner insofern, als die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Kriminellen nicht ungewöhnlich sei. Selbstkritisch müsse die BA allerdings bei der Verfahrensdauer sein. Verfahren müssten künftig rascher durchgezogen werden.

(cms/tno/sda)

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