Erbkriegen ist ungeteilte Aufmerksamkeit gewiss, wenn Prominenz in die Händel verstrickt ist. Seien es die jahrelangen Streitigkeiten innerhalb der Gucci-Familie um Macht und Einfluss im Nobelmodehaus, die Verbindung des Schokoladeunternehmers Rudolph R. Sprüngli mit der als Erbschleicherin apostrophierten Alexandra Gantenbein oder der nach dem Tod von Giorgio Strehler ausgebrochene Zwist zwischen Geliebter und Ehefrau um materielle Werte des italienischen Starregisseurs - die Medien, und nicht nur jene vom Boulevard, sorgen für Öffentlichkeit total, den Leser schaudert es wohlig ob der Habgier in reichen Sippschaften.

Geht es ans Verteilen von Hinterlassenem, kehrt jedoch auch in weniger gutbetuchten, sonst friedvollen Familien rasch einmal Neid und Zänkerei ein. Wenn Testamente fehlen, verschwunden sind oder den gesetzlichen Ansprüchen nicht genügen, kommen die Anwälte zu Arbeit. Jedenfalls nimmt in der Schweiz, so beobachten Rechtsgelehrte, die Zahl der Erbschaftsprozesse laufend zu. Selber erben ist nicht schwer, richtig vererben dagegen sehr.

Die Fussangeln beim Erbrecht sind Legion, ein Laie wahrt kaum noch den Durchblick. Da ist der Gang zum Spezialisten angezeigt, auch bei (oft nur vermeintlich) einfachen Fällen. Stellt sich die Erbangelegenheit dann als unproblematisch heraus, «genügt eine kurze Besprechung. Danach erstelle ich eine Textvorlage, der Erblasser kann das Testament selbst verfassen», erläutert Balthasar Bessenich, Partner der Kanzlei Dürr Vögele Partner in Zürich. Das spart enorm Kosten.

Ohnehin liegen die Kosten für einen Ehe- und Erbvertrag oder für ein Testament tiefer als im allgemeinen befürchtet wird. Ein Kostenvergleich lässt sich allerdings nicht anstellen; ganz dem föderalistischen Denken verhaftet, kennen Schweizer Anwälte 26 verschiedene Tarifordnungen. «Die Stundenansätze des Zürcher Anwaltsverbandes variieren von 180 bis 480 Franken, abgestuft nach dem sogenannten Interessewert, auch Streitwert genannt», rechnet der Anwalt und Erbrechtsspezialist Werner Kupper vor. Also: je höher der Nachlass, um so höher die Ansätze.

Die Frage nach dem zeitlichen Aufwand und damit der gesamten Honorarsumme dagegen lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Dazu Kupper, bekannt geworden als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter des 1989 verstorbenen Dirigenten Herbert von Karajan: «Je komplexer die Familienverhältnisse sind und je mehr von der gesetzlichen Erbfolge des Klienten abgewichen wird, desto aufwendiger gestaltet sich der Anwaltsauftrag.» Im Kanton Basel-Stadt kommt nach den Erfahrungen des Anwalts und Notars Balthasar Bessenich «ein Ehe- und Erbvertrag selten auf mehr als 2000 Franken zu stehen» - öffentliche Beurkundung eingeschlossen.

Bei einer Konsultation kommen zwei Interessen ins Spiel; diejenige des Anwalts und diejenige des Klienten. Auch in diesem Metier gibt es schwarze Schafe. Kupper weiss von einem Fall, wo ein Rechtsanwalt einer Kundin auf dem Totenbett ein Testament abrang, welches ihn als Testamentsvollstrecker über eine Villa verfügen liess. Worauf er ausschliesslich zu seinen Gunsten «verfügte», die Erben hatten das Nachsehen. «Deshalb ist es manchmal sinnvoll, sich eine zweite Expertenmeinung einzuholen», rät die Zürcher Anwältin Luisa Bürkler.

Der Anwalt ist immer noch beliebteste Anlaufstelle bei der Erbberatung. Doch auch andere Berufsstände führen solche Dienstleistungen im Sortiment, beispielsweise Treuhänder. Allerdings sind diese in der Regel nicht auf das Erbrecht spezialisiert. Immerhin bietet von den 325 dem Schweizerischen Treuhänder-Verband Sektion Zürich angeschlossenen Migliedern gut die Hälfte auch Testamentsberatung an.

Eine weitere Möglichkeit sind die Notare. Während Notare meistens gleichzeitig auch Rechtsanwälte sind, haben sie in einigen Kantonen, beispielsweise Zürich, Beamtenstatus. Was viele Anwälte über die in Staatsdiensten stehenden Notare schnöden lässt. Den Grund dazu liefert Christian Gnepf, Notariatssekretär des Notariats Oerlikon/Zürich: «Wir sind nicht nur neutral, sondern auch günstiger. Dennoch verfügen wir über einen ähnlichen Wissensstand wie Rechtsanwälte.» Der Preisvorteil ist augenfällig. Ein Testamentsentwurf inklusive Beratung kommt in Zürich auf 0,5 Promille des Nettovermögens zu stehen; bei 500 000 Franken sind das gerade mal 250 Franken. Fällt ein ausserordentlich hoher Zeitaufwand an, wird ein Zuschlag verrechnet. Generell gilt: Mindestansatz 50, Höchstansatz 3000 Franken. Übrigens werden Klienten aus anderen Kantonen ebenso beraten.

Im lukrativen Geschäft um Erbschafts- und Nachfolgeberatung mischen zunehmend die Banken mit. Privathäuser wie Pictet oder Julius Bär runden dieses Angebot durch Finanzplanung und traditionelle Bankdienste ab. Aber auch die Grossbanken haben diese Sparte entdeckt. Die UBS-Abteilung Financial Planning & Wealth Management besteht bereits seit einigen Jahren. Alleine im Sektor Financial Planning arbeiten rund 60 Anwälte und Notare, insgesamt werden in der Schweiz etwa 200 Personen beschäftigt. Die Dienste reichen von Güter- und erbrechtlicher Beratung über Willensvollstreckung bis hin zu Erbvorbezug und Schenkung.

«Wir betreuen hauptsächlich Kunden mit einem Vermögen von 500 000 Franken an aufwärts», so Felix Gschwend, Leiter Financial Planning Domestic Switzerland. Grundsätzlich lehnt sich die UBS an die Tarifstruktur der Anwälte an; dennoch liegt ihr Stundenansatz von 200 Franken tiefer. Wie bei den Privatbanken steht auch hier die Idee des One-Stop-Shopping im Vordergrund, also ein Komplettservice rund um die Vermögensplanung unter einem Dach.

Auf diese Punkte sollten Sie achten, wenn Sie sich in Erbschaftsangelegenheiten beraten lassen:

  • Hören Sie sich zuerst im Bekannten- und Freundeskreis um. Weitere Anlaufstellen finden Sie im Kasten «Suche leichtgemacht».
  • Bei einer Erbberatung sind vor allem zwei Kriterien wichtig: Vertrauen und Fachwissen. Wenn Sie diese nicht vorfinden, ist ein Wechsel angezeigt.
  • Regeln Sie Ihre Erbsache nicht bei derselben Stelle und Person, bei der auch andere Familienmitglieder Kunden sind.
  • Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Stellen Sie Unterlagen zusammen, halten Sie in Stichworten wichtige Punkte fest wie Vermögens- und Familienverhältnisse oder Zielvorstellungen.
  • Bei den Tarifen herrscht ein grosser Wirrwarr. Schliessen Sie beim Erteilen des Mandates eine Honorarvereinbarung ab, sei das eine Pauschale oder ein Stundenansatz.
  • Ist die Sachlage schwierig, kann es sich lohnen, eine zweite Expertenmeinung einzuholen. Da es sich dabei nicht um eine umfassende Beratung handelt, halten sich auch die Kosten in Grenzen.
  • Was immer wieder vergessen wird: Tritt ein Erbfall ein, kommt es zuerst zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung (welche Vermögenswerte gehören dem Verstorbenen, welche dem lebenden Ehepartner). Danach wird definiert, was vom Nachlass an wen geht. Es ist deshalb oft sinnvoll, nicht nur einen Erbvertrag, sondern gleichzeitig auch einen Ehevertrag zu machen.
Partner-Inhalte