Von den insgesamt 24 Kantonalbanken in der Schweiz sind 13 an der Börse kotiert. Den Börsengang gewagt haben dabei nicht nur grosse Kantonalbanken, sondern auch kleine – und das obwohl eine Kotierung viele Einschränkungen mit sich bringt.

Für den Bankenexperten Carlo Lombardini ist die Sache klar. «Ich würde einer Kantonalbank ganz sicher nicht zu einem Börsengang raten.» Das aus ganz verschiedenen Gründen. So lade sich eine Bank mit der Kotierung viele neue Pflichten auf, zum Beispiel in Sachen Berichterstattung. Ausserdem können Interessenkonflikte zwischen den kantonalen und privaten Investoren resultieren.

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Unterschiedliche Interessen

Allein schon dadurch, dass Private mit ihrem eigenen Geld einstehen, ergebe sich eine andere Ausgangslage als für die klassischen Kantonalbanken, sagt der Rechtsprofessor der Universität Lausanne. Weil der Auftrag der Kantonalbanken die Förderung der kantonalen Wirtschaft sei, sei auch deren Aufsichtsgremium entsprechend zusammengesetzt. «Ich zweifle, dass es für die Bank nützlich ist, wenn sie noch Teilhaber mit anderen Zielen hat», so Lombardini.

Zwar könne es auch Vorteile haben: «Die Präsenz eines starken Minderheitsaktionärs kann ein Gegengewicht zur Macht des Kantons sein.» Wenn die Bank ausschliesslich in Staatsbesitz sei, könne es schwieriger sein, sich gegen unrentable oder zu riskante Bankgeschäfte zu stellen.

Risiko- und Gewinnteilung

Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VKSB) verzichtet darauf, das Für und Wider eines Börsenganges zu kommentieren. Eva Wannder vom VKSB sagte aber auf Anfrage: «Die Gründe für eine Kotierung können zum Beispiel eine breitere Abstützung der Bank sein oder der Wunsch nach stärkerem Einbezug der Bevölkerung.»

Die Waadtländer Kantonalbank (BCV) ist an die Börse gegangen, um die Risiken aber auch Gewinne zwischen Staat und Privaten aufzuteilen. «Wegen der grösseren Transparenz und der höheren Kontrolle durch die Bevölkerung und professionelle Investoren ergibt sich auch ein disziplinierender Effekt für die Bank», sagt BCV-Berater Jean-Pascal Baechler.

Grössere Beachtung

Dies könne jedoch auch Nachteile haben. Eine Kotierung könne zur Folge haben, dass selbst bei kleinen Problemen aufgrund der höheren medialen Beachtung die Börsen überreagieren können, so Baechler. Die BCV ist bereits seit 1873 an der Lausanner Börse kotiert. 67 Prozent der Aktien hält der Kanton Waadt, der von Gesetz wegen eine Mehrheit am Unternehmen halten muss.

Ein Beispiel für eine Kantonalbank ohne Börsenpläne ist die Neuenburger Kantonalbank (BCN). Sie befindet sich vollständig in Staatsbesitz – und es gibt mittelfristig auch keine Pläne für einen Börsengang, wie BCN-Generalsekretärin Caroline Plachta sagt.

Mehrkosten durch Kotierung

Einen einzigen Besitzer zu haben, vereinfache die Erfüllung der Aufgabe, die kantonale Wirtschaft zu unterstützen, so Platcha. Eine Kotierung bringe für eine kleine Bank wie die BCN eigentlich vor allem Mehrkosten, ergänzt sie.

Als einzigen Nachteil, nicht an der Börse zu sein, nennt Plachta die Distanz zum Publikum. Bei einem börsenkotierten Unternehmen könnten Aktionäre von einem guten Geschäftsgang profitieren und fühlten sich dadurch dem Unternehmen auch mehr verpflichtet, sagte sie.

(sda/ise)