Rund die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden - Tendenz steigend. Die vermögensrechtlichen Folgen einer Scheidung sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Soweit ein Ehepartner nicht für den ihm gebührenden Unterhalt und eine angemessene Altersvorsorge aufkommen kann, besteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Im Normalfall erfolgt dieser in Form einer Rente. Besondere Umstände rechtfertigen eine einmalige Abfindung als Alternative. Diese Möglichkeit wird aus verschiedenen Gründen von vermögenden Ehepaaren gerne gewählt und hat folgende Vorteile: Einerseits setzen sich die Ehegatten mit der Kapitalabfindung definitiv auseinander, es folgen nicht viele Jahre der Alimentenzahlung und somit auch keine ständige Belastung aus der alten Beziehung. Anderseits muss die Abfindung steuerlich nicht dem Einkommen hinzugerechnet werden, wie dies bei der Rente der Fall wäre. Gerade aber wenn die geschiedene Ehegattin ursprünglich aufgrund der Familienplanung aus dem Erwerbsleben ausgestiegen ist, verfügt sie nach der Scheidung nicht mehr über einen monatlich fixen Betrag und muss aus dem vorhandenen Kapital ihren Lebensunterhalt sicherstellen.

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Gesetzlicher Anspruch

Die Kapitalabfindung anstelle der Alimentenzahlung ist jedoch nicht der einzige Vermögensbestandteil, welcher nach der Scheidung neu zu organisieren ist. Das während der Ehe erarbeitete und angesparte Vermögen wird bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung unter den Geschiedenen aufgeteilt. Die Realität zeigt auch in der heutigen Zeit, dass in den meisten Fällen nach wie vor der Mann während der Ehe das Vermögen bewirtschaftet. Die Frau kümmert sich um das Familienleben und oft wenig um die finanziellen Angelegenheiten der Familie. Dies ändert sich zwangsweise nach der Scheidung.

Stehen die geschiedenen Ehegatten noch im Erwerbsleben, stellt sich ausserdem die Frage, wie die Situation nach der Pensionierung geregelt wird. Ist die Ehefrau aus dem Erwerbsleben ausgestiegen, hat sie keine oder nur eine geringe Pensionskassenleistung. Bei der Scheidung haben beide Ehegatten den gesetzlichen Anspruch auf jeweils die Hälfte der während der Ehedauer angesparten Austrittsleistung des geschiedenen Partners. Der ausgleichspflichtige Betrag muss innerhalb der 2. Säule gebunden bleiben, das heisst, er muss in eine Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto/-depot oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden. Die Gelder aus der 2. Säule bleiben bis zur eigenen Pensionierung gebunden. War die Ehefrau nicht erwerbstätig und legt das Geld somit nach der Scheidung innerhalb der Freizügigkeit an, erhält sie bei Erreichen des Pensionsalters das Guthaben in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung. Aus diesem Kapital muss sie sich selbst eine Rente generieren. Dieser Umstand und die damit verbundene Unsicherheit über die lebenslange Finanzierbarkeit der Lebenshaltungskosten bringen oft Versicherungsberater ins Spiel, die dann mit - leider in den meisten Fällen unattraktiven - Leibrentenangeboten aufwarten (siehe Kasten).

Ganzheitliche Finanzplanung

Die finanzielle Umstellung vom Eheleben auf das Leben als alleinstehende Person kann für die Frauen gravierend sein, die in jungen Jahren geheiratet und aufgrund der Familienplanung früh auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet haben. Zusätzlich brauchen sie neue Vertrauenspersonen und die Sicherheit, dass sie mit den vorhandenen Vermögenswerten ihren Lebensunterhalt sicherstellen können. Eine ganzheitliche Finanzplanung ist unter Berücksichtigung dieser Aspekte eine attraktive Alternative zu den klassischen Versicherungs-, Steuer- und Anlageberatungen. Bei einer Finanzplanung wird die gesamte finanzielle Situation auf dem Zeithorizont projiziert. Berücksichtigt wird dabei nicht nur die Entwicklung der Einkommens-, Ausgaben- und Vermögenssituation - steuerliche wie auch vorsorgetechnische Aspekte werden darin ebenfalls abgebildet. Mittels einer Finanzplanung wird der massgebende Betrag für die Kapitalabfindung evaluiert, damit die Lebenshaltungskosten der Frau gedeckt werden. Ausserdem wird ein regelmässiges Einkommen aus dem Vermögen sichergestellt und die Anlage der Vorsorgegelder geregelt. Aufgrund des Einkommensbedarfs wird die Risikofähigkeit ermittelt und wird die individuelle Anlagestrategie festgelegt. Durch die regelmässige Überprüfung und Anpassung der Finanzplanung kann so die langfristige finanzielle Sicherheit gewährleistet werden.