Gemäss einer Erhebung des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) ist der Bestand bei den Kapitalversicherungen mit wiederkehrenden Prämien bei den teilnehmenden Gesellschaften 2003 in etwa gleich geblieben wie im Vorjahr. Die Produktion ist also stagnierend. Das Einmalprämiengeschäft ist aber in der gleichen Zeitperiode deutlich geschrumpft. Das deutet auf weniger Neugeschäft hin.

Das heisst aber nicht, dass die Verbesserung der Volksgesundheit zu einem verminderten Bedarf nach Abdeckung des Todesfallrisikos geführt hat. Bei der Generali gab es sogar eine Zunahme bei den Risikoversicherungen. Die Vorsorge für den Todesfall ist ja immer dann notwendig, wenn es Hinterbliebene Familienmitglieder oder Geschäftspartner bei Unternehmern finanziell abzusichern gilt. Vielfach müssen auch zwingend Risikoversicherungen im Zusammenhang mit Hypothekardarlehen abgeschlossen werden. Die zunehmende Nachfrage zeigt, dass keine Risikosensitivität im Zusammenhang mit der Verbesserung der Volksgesundheit besteht, zumal andererseits höhere Lebenserwartungen sich positiv auf die zu zahlende Prämie auswirken.

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Die klassische Lebensversicherung setzt sich aus einem Risiko-, Kosten- und Sparteil zusammen. Das Vorsorgekapital wird durch Sparprämien, die momentan zu einem garantierten technischen Zinssatz von 2% verzinst werden, geäufnet. Überschüsse, die aufgrund von Kosten-, Risiko- und Zinsgewinnen resultieren und somit nicht garantiert werden können, werden jährlich einem separaten «Spartopf» zugewiesen. Damit dient die konventionelle Lebensversicherung auch als sichere Kapitalanlage und kann mit einer Bundesobligation verglichen werden. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind eher als typische Kapitalanlagen zu bezeichnen, da die Sparprämien in ein vom Kunden gewähltes Fonds-Portefeuille investiert werden. Geht man vom Grundsatz der Diversifikation aus, gehört in jedes Investment-Portefeuille eine sichere Anlage wie die Lebensversicherung mit garantierten Leistungen im Erlebens- und Todesfall.

Vorauszahlung

Der Versicherer kann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die künftige Versicherungsleistung gewähren. Dieses Policendarlehen muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dies dann durch Verrechnung mit der zu entrichtenden Leistung. Beispielsweise kann ein Versicherungsnehmer bei den von Generali angebotenen konventionellen Kapitalversicherungen ein Policendarlehen in der Höhe von max. 90% des Rückkaufwertes beantragen. Der Darlehenszins ist abhängig von der aktuellen Kapitalmarktsituation und muss vorschüssig entrichtet werden. Vorteile eines Policendarlehens sind die folgenden:

- die Vorauszahlung kann mit der Ablaufleistung verrechnet werden

- eine vorzeitige Rückzahlung durch den Versicherungsnehmer ist möglich

- der Schuldzins für das «Policendarlehen» ist im Vergleich zu anderen Anbietern (Banken, Privatkredit) tief.

Bei Zahlungsengpässen lohnt es sich, diese Alternative zu prüfen, bevor man eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt und zurückkauft.

Es gibt Lebensversicherungen mit planmässig steigenden Prämien. Als Ergänzung zur konstanten Basis wird ein dynamischer Teil mit jährlich um denselben Betrag steigenden Prämien eingeschlossen. Gleichzeitig wird auch die Todesfallleistung um einen jährlich gleich bleibenden Betrag angepasst. Die Dynamik erlaubt eine Anpassung an die wachsenden Ansprüche und mindert eine mögliche Geldentwertung. Bei uns kann der Kunde bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen eine Dynamisierung zwischen 1 und 10% wählen.

Sichere Anlage

Lebensversicherungen sind nach wie vor eine sichere Anlage. Die Leistungen sind sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall garantiert. Ausserdem sehen die gesetzlichen Grundlagen vor, dass sämtliche Ansprüche aus der dritten Säule durch einen Fonds sicherzustellen sind. Der Sicherungsfonds, in dem die Forderungen der Versicherten zu über 100% gedeckt sind, garantiert, dass die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Im Fall des Versicherers gelangen die Vermögenswerte im Sicherungsfonds nicht in die Konkursmasse, sondern sind für die Ansprüche aller Versicherten reserviert. Damit werden die Leistungen aus Lebensversicherungen gedeckt. Die Versicherungsnehmer haben dann vor allen anderen Gläubigern ein Vorrecht auf das vorhandene Deckungskapital ihrer Versicherung mitsamt bereits zugeteilten Überschussguthaben. Dies im Gegensatz zu Bankkunden mit Spar- und Säule-3a-Konten, welche im Konkursfall einer besonderen Konkursklasse zugewiesen werden und nur mit maximal 30 000 Fr. pro Kunde rechnen können.

Die Überschusszinssätze bei den Kapitalversicherungen mussten wegen der Marktzinslage laufend nach unten angepasst werden, so bei Generali am 1. August 2001 auf 3,7 bis 5%, Anfang 2003 auf 3,5% und zu Beginn dieses Jahres auf 3,25%. Für die Kunden ist wichtig zu wissen, dass das bisher erreichte Überschussguthaben nicht durch die Zinsbereinigung tangiert wird, sondern nur die jährliche Neuzuteilung vom aktuellen Zinssatz abhängig ist.

Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt unter anderem vom Tarif, vom Alter der versicherten Person, vom Versicherungsbeginn, von der Versicherungsdauer und vom Zinssatz erster Ordnung bei Abschluss ab. Die Überschussbeteiligung ist damit wegen der schon lange anhaltenden Tiefzinslage in der ganzen Branche zurückgegangen. Aus diesem Grund hat Generali eine neue Tarifgeneration geschaffen, wodurch die Kunden etwas mehr an der Kapitalmarktentwicklung partizipieren. Der Überschuss wird je zur Hälfte als unveränderlicher und als variabler Bonus gutgeschrieben. Während der fixe Bonus grundsätzlich nach dem bisherigen System funktioniert, richtet sich der variable, im Erlebensfall zahlbare Bonus nach der seit Vertragsbeginn beobachteten Kapitalmarktentwicklung.

Einmalprämie und Steuerprivilegien

Ein Vorteil der Einmalprämie ist, dass der Versicherungsnehmer alles bezahlt hat und somit die Verpflichtungen auf einmal erfüllt sind. Auf das Kapital kann jederzeit in der Höhe des Belehnungswertes zurückgegriffen werden, da die Police nach der Einzahlung sofort belehnbar ist. Einmalprämienversicherungen eignen sich speziell für Personen, die eine frühzeitige Pensionierung (beispielsweise mit Alter 60) vorfinanzieren möchten als Überbrückungslösung bis zum AHV-Rentenalter. Es gibt keine Depotgebühren und die Zinserträge sind im Gegensatz zu Obligationenanlagen steuerfrei, sofern sie im Rahmen der Säule 3a oder der Säule 3b abgeschlossen werden.

Was den steuerprivilegierten Abschluss von klassischen Lebensversicherungen betrifft, können Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende in der gebundenen Vorsorge (3a) ihre Beiträge bis zu 6077 Fr. (mit 2. Säule) bzw. 30 384 (ohne 2. Säule) von den Steuern absetzen. Im kommenden Jahr werden diese Grenzsätze erhöht. Die Besteuerung der Kapitalleistung bei Ablauf der Versicherung erfolgt zu speziellen und vorteilhaften Steuertarifen. Im Rahmen der Säule 3b ist bei periodisch finanzierten Lebensversicherungen die Auszahlung bei Ablauf mitsamt den Erträgen von der Einkommenssteuer befreit. Bei Einmalprämienversicherungen gilt dasselbe, sofern die Laufzeit der Anlage mindestens fünf bei fondsgebundenen zehn Jahre beträgt, der Vertragsabschluss vor dem 66. Geburtstag und die Auszahlung erst nach dem 60. Altersjahr der versicherten Person erfolgt. Bei mit Einmalprämien finanzierten Lebensversicherungen muss für Kunden mit Wohnsitz Schweiz oder Liechtenstein eine Stempelsteuer von 2,5% der Einmalprämie entrichtet werden. Es sind mir keine bevorstehenden Gesetzesänderungen bekannt.

Nachversicherungen und Kündigungen

Eine Nachversicherung lohnt sich immer, wenn sich die Lebenssituation verändert hat und ein erhöhter Bedarf nach Versicherungsschutz notwendig wird (zum Beispiel bei Heirat oder Nachwuchs). Der Vorteil ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in der Regel die früheren Tarifgenerationen zum Tragen kommen.

Kündigt der Versicherungsnehmer vor dem Vertragsablauf seine Police, erhält er den Rückkaufswert ausbezahlt. Dies ist bei Bezahlung einer Einmalprämie in der Regel jederzeit möglich und entspricht dem Inventardeckungskapital (Wert der Versicherungssubstanz) zuzüglich der bereits gutgeschriebenen Überschussanteile. Bei einer periodisch finanzierten Versicherung ist bei uns der Rückkauf nach Bezahlung von drei Jahresprämien möglich. Der Rückkaufswert entspricht dann dem Inventardeckungskapital zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile abzüglich eines Rückkaufsabzugs (anteilmässige Belastung der nicht amortisierten Abschlusskosten). Der Rückkaufsabzug kann ein Drittel des Inventardeckungskapitals nicht übersteigen. Zum Rückkauf gibt es folgende Alternativen: Der Kunde kann bis zu 90% des Rückkaufswertes ein Darlehen aufnehmen oder kann, falls das Produkt nicht mehr seinen Bedürfnissen gerecht wird, die Police rückkaufen und eine bedarfsgerechtere Versicherung unter Anrechnung des Rückkaufsabzugs abschliessen.

Versicherungsprodukte sind mit dem «Erbrechtsprivileg» resp. mit dem «Konkursprivileg» ausgestattet. Im ersten Fall erhalten die erbberechtigten Nachkommen die vertraglich definierte Leistung im Todesfall auch dann, wenn sie die Erbschaft der verstorbenen versicherten Person ausschlagen sollten. Durch das Konkursprivileg wird der Versicherungsschutz für die Familie dann aufrechterhalten, falls der Versicherungsnehmer in Konkurs gerät. Vor allem für Selbständigerwerbende kann dieser Vorteil den Ausschlag zum Kauf einer Versicherung bedeuten, denn Bankprodukte kennen diesen Vorzug nicht.

Alexandra Koch, Leiterin Produktemanagement, Generali Personenversicherungen, Adliswil.