Die SBB und die Personalverbände haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die SBB und für SBB Cargo geeinigt. Der neue GAV verankert erstmals ein Recht auf Nichterreichbarkeit während der Ferienzeit. Ausserdem erhalten Väter neu 20 Tage Vaterschaftsurlaub. Vorher waren es 10 Tage. 

Über die Details des Vertrages haben die Gewerkschaften mit den SBB monatelang verhandelt. Es war ein hartes Tauziehen. Mit dem Ergebnis zeigen sich nun beide Seiten zufrieden. Der Verwaltungsrat der SBB muss den Vertrag aber noch genehmigen, bevor er im Mai des nächsten Jahres in Kraft tritt. Gleiches gilt für die zuständigen Gremien der Sozialpartner.

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«Die SBB-Leitung musste ihre extremen Forderungen fallen lassen», kommentiert der Personalverband SEV das Resultat. «Die Verhandlungen waren hart, aber wir haben es geschafft, einen zukunftsfähigen GAV abzuschliessen», schreibt die SBB in einer Mitteilung vom Mittwoch. 

Der neue GAV regelt die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen für die nächsten drei Jahre. Am Anfang forderte die SBB eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Treueprämien standen auf dem Prüfstand. Regionalzulagen ebenfalls. Die Garantie von 115 Freitagen pro Jahr stand zur Diskussion. Die SBB wollten auch die zusätzliche Ferienwoche ab 60 Jahren streichen. 

 

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Protestierende Eisenbähnler: Im Juni zu Hunderten auf der Strasse.

Quelle: Keystone

1400 Bähnler auf der Strasse

Die Gewerkschaften gingen dagegen auf die Barrikaden und organisierten Kundgebungen. Im Juni protestierten rund 1400 Eisenbähnler an sechs Orten in der Schweiz. «Dank der Mobilisierung unserer Mitglieder haben wir einen guten GAV erreicht», bilanziert nun SEV-Vizepräsident Manuel Avallone.  

Unterm Strich hat sich die Gewerkschaft mit zahlreichen Forderungen durchgesetzt. So gibt es neu ein Recht auf Nichterreichbarkeit während der Freizeit und das Recht auf Informationsstudium während der Arbeitszeit. Die SBB bezahlt den Mitarbeitenden Weiterbildungen, damit sie arbeitsmarktfähig bleiben, sowie freiwillige Standortbestimmungen. 

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Der GAV-Streit hat die Gemüter bewegt: Nun kehrt wieder Ruhe ein.

Quelle: Keystone

Neu gilt auch ein längerer Vaterschaftsurlaub. Bislang erhielten Bähnler 10 Tage frei, wenn ein Kind zur Welt kam. Jetzt sind es 20 Tage. Das gesetzliche Minimum liegt bei einem Tag. Zwei Wochen sind mittlerweile aber an vielen Orten Standard. Vier Wochen werden mittels Volksinitiative gefordert. 

Beteiligung an den Gesundheitskosten

Die Gewerkschaften konnten sich auch beim Kündigungsschutz durchsetzen. Wer länger als vier Jahre bei den Staatsbahnen arbeitet, kann nicht einfach so aus wirtschaftlichen Gründen auf die Strasse gestellt werden. Auch die Treueprämie bleibt bestehen und kann weiterhin in Zeit bezogen werden – eine weitere Forderung der Gewerkschaften. 

Die SBB hat sich dagegen bei der Krankentaggeldversicherung durchgesetzt. Das Personal beteiligt sich neu zu 40 Prozent an den Gesundheitskosten, der Arbeitgeber zu 60 Prozent. Für das bestehende Personal wird dieser neue Lohnabzug durch entsprechende Lohnerhöhungen vollständig kompensiert.

(ise)