Der Wettbewerb zwischen Krankenversicherern manifestiert sich an zahlreichen Punkten:

• Steigende Zahl von Wechslern (2009 mehr als 1 Mio).

• Zirka 1,4 Mio versichern sich bei einer sogenannten Billigkasse.

• Diskussionen über die Provisionen von Versicherungsvermittlern.

• Zunehmende Konzentration .

• Quersubventionen vom VVG (Zusatzversicherung) hin zum KVG (Obligatorium).

• Neue Modelle mit differenziertem Angebot (Sanagate, MaxiCare, Compact One).

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Von breiten Kreisen wird der Vorwurf laut, dieser Wettbewerb sei volkswirtschaftlich bedenklich. Dem gegenüber stehen insbesondere für die Konsumenten bedeutende Errungenschaften: Jedes Jahr können alle - selbst vom Krankenbett aus - die Versicherung ohne Konsequenzen wechseln. Dies widerspricht an sich jeder Versicherungslogik, die grundsätzlich auf Langfristigkeit ausgelegt ist. Klar, dass sich die Versicherer in diesem System zu schützen versuchen, um nicht in eine Negativspirale zu geraten.

Ein Mittel dazu ist die Verkaufssteuerung über Provisionen. Die volle Freizügigkeit der Konsumenten wird zu einem Preis von angeblich jährlich rund 300 Mio Fr. garantiert. Die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenversicherung belaufen sich auf knapp 23 Mrd Fr. Damit machen die Provisionen 1,5% der Prämien aus.

Ruf nach Regulierung wächst

Einige Auswirkungen des heutigen Wettbewerbs - insbesondere die agressive Werbung via Telefon - sind störend und problematisch. Die Regulierung des Wettbewerbs um Versicherte greift jedoch am falschen Ende an: Sie betrifft den Bereich der Verwaltungskosten der Krankenversicherer. Effizienzsteigerungen bei den Verwaltungskosten und Korrekturen bei Fehlverhalten sind zwar laufend vorzunehmen, allerdings machen die Verwaltungskosten im Durchschnitt nur rund 5% der Gesamtkosten in der obligatorischen Krankenversicherung aus. Eine Regulierung, welche auf die Verwaltungskosten abzielt, ist also volkswirtschaftlich irrelevant. Ein zusätzliches Problem ist die destabilisierende Wirkung von kurzfristigen und häufigen Änderungen der Rahmenbedingungen durch die Politik.

Wachsende Widerstände

Ein Beispiel liefert die Diskussion um die Gestaltung des Risikoausgleichs. Eine Reform per 2012 ist beschlossen, noch vor deren Umsetzung wird jedoch über eine weitere Veränderung des Systems debattiert. Im langfristig ausgerichteten Versicherungsgeschäft sind allerdings stabile Rahmenbedingungen besonders wichtig.

Will man dort ansetzen, wo eine Hebelwirkung auf die Kosten besteht - nämlich bei den anderen 95% -, gilt es die Frage nach dem Wettbewerb unter den Leistungserbringern zu stellen. Dabei stösst man jedoch vor allem auf eines: Widerstände.

Die Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern wird bekämpft. Vom Berufsstand der freien Unternehmer selber wird teilweise die Forderung nach garantierten Einkommen laut. Man ist für mehr Managed Care, solange die Ärzte nur fakultativ und zu ihren Bedingungen in diesen Modellen partizipieren. Gemäss den Vorstellungen der Politiker sollen die Versicherer hingegen zum flächendeckenden Angebot solcher Modelle gezwungen werden.

Nach einer Öffnung sieht es auf den ersten Blick im Spitalsektor aus: Mit der Einführung der neuen Spitalabgeltung nach DRG werden zwar Grundlagen für mehr Transparenz und verstärktes Benchmarking geschaffen, doch die Politik und Behörden wollen mittels kantonaler Spitalplanungen die Umsetzung so stark regulieren, dass es auch mit dem neuen System möglichst wenig Veränderungen zum Status quo gibt.

Doch es geht hier nicht darum, den Schwarzen Peter herumzureichen. In einer wichtigen Schnittstellen zwischen Versicherer und Leistungserbringer, dem Leistungseinkauf, gibt es auch vonseiten der Versicherer kaum Wettbewerb. Tarifverträge in der obligatorischen Krankenversicherung werden heute kartellistisch, für alle Versicherer, via den Branchenverband Santésuisse verhandelt.

Hier besteht aber ein gewichtiger Ansatzpunkt für mehr Wettbewerb. Der Branchenverband Santésuisse hat mit seiner Reform der Verbandsstruktur und der Gründung der Tarifsuisse AG die Voraussetzungen geschaffen, dass die Schweizer Krankenversicherungen künftig unterschiedliche Einkaufsgesellschaften bilden. Das heisst, die Versicherer können verstärkt unter sich im Wettbewerb gegenüber den Leistungserbringern stehen. Die Erfahrungen zeigen, dass Diskussionen zur Reformen des Gesamtsystems nur langsam vorankommen und die politischen Kompromisse oft von vielen Detailregulierungen begleitet sind, welche die grundsätzlichen Wettbewerbsbestrebungen wieder aushebeln. Umso wichtiger ist es, jene Räume konsequent zu nutzen, welche vorhanden sind.