Mehrere Detailhändler in der Schweiz haben automatische Zählysteme eingeführt. Damit können etwa Migros, Aldi und Lidl die vom Bund eingeschränkte Kundenzahl in den Filialen einfacher überwachen. Coop setzt weiter auf Zählungen durch das Personal.

Letzte Woche wurde in 130 Schweizer Migros-Filialen in den Kantonen Basel, Luzern, Waadt, Neuenburg und Freiburg automatische Zutrittskontrollen eingerichtet. Das teilte das Unternehmen Richnerstutz AG auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, welches die Maschinen CountMe der Migros ausliefert.

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Lidl nutzt ebenfalls automatische Zähler 

Auch Lidl hat alle seine 142 Filialen mit dem automatischen Zähler ausgestattet. Das System zählt automatisch die Kunden, die in eine Filiale eintreten und diese wieder verlassen.

Eine Art Ampel weist neue Kunden beim Eingang darauf hin, dass sie warten müssen, wenn die Maximalzahl von Kunden bereits erreicht ist. Sobald andere Kunden den Laden verlassen, stellt die Ampel entsprechend auf grün.

Das System bringe den grossen Vorteil, dass die Mitarbeitenden entlastet werden, indem sie sich vollumfänglich auf die Filialarbeiten konzentrieren könnten, teilte Lidl auf Anfrage mit.

Aldi war Vorreiter

Aldi hat schon Anfang April ein solches automatisches Zählsystem eingeführt. Seit letzter Woche ist der sogenannte Crowd Monitor in 110 der gesamthaft rund 210 Filialen installiert.

Diese Woche wird das elektronische Zählsystem zudem in weiteren Filialen im Tessin installiert, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Aldi wird von der Zürcher Firma ASE mit den Systemen beliefert.

Coop zählt auf dem Handy

Coop setzt seit Anfang April auf elektronisches Zählen mit einer Handy-Applikation statt einem Zählsystem mit Kärtchen. Im Eingang steht aber nach wie vor eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, der die Personen manuell zählt. Die Umstellung habe auf Wunsch der Kunden stattgefunden, sagte eine Coop-Sprecherin.

Eine automatische Zählsäule ist bei Coop momentan keine vorgesehen. Massnahmen würden jedoch laufend angepasst, so die Sprecherin.

Zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie dürfen gemäss Verordnung des Bundes nur noch eine beschränkte Zahl von Kunden sich gleichzeitig in Lebensmittelläden aufhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Mindestabstandsempfehlungen eingehalten werden können.

(sda/mbü)