Einer der grössten Betrugsfälle in der deutschen Wirtschaftsgeschichte beschäftigt nun auch die Thurgauer Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt im Rahmen des Betrugsfalls Flowtex gegen die Ex-Frau von Haupttäter Manfred Schmider.

Rückblende in die Neunziger Jahre: Innert weniger Jahren stieg Schmider vom Gebrauchtwagen- und Schrotthändler auf und galt bald als Vorzeigemanager Deutschlands. Mit seiner Borhmaschinenfirma Flowtex häufte er ein Millionenvermögen an – bis die Handschellen um seine Handgelenke klickten. Das war am 4. Februar 2000.

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Betrügerische Geschäfte

Die Staatsanwaltschaft Mannheim beschuldigte ihn der betrügerischen Geschäfte und der Steuerhinterziehung. Schmider habe insgesamt 3411 Horizontalbohrmaschinen zum Stückpreis von 1,5 Millionen Franken verkauft, davon existierten in Tat und Wahrheit nur 270. Banken und Leasinggesellschaften, die das Geschäft mitfinanzierten, entstand dadurch ein Schaden von rund zwei Milliarden Euro. 2001 wurde Schmider zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt, 2007 kam er vorzeitig frei, die restliche Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Grossteil des Vermögens blieb unauffindbar, Schmider hatte es mutmasslich rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Erst Anfang 2013 musste er sich deswegen erneut vor dem Landgericht in Mannheim verantworten.

Gemälde und ein Geländewagen

Während seiner Haftstrafe hatte er gemäss eigener Aussage vier Gemälde von Marc Chagall und ein Geländewagen von Speyer und Karlsruhe aus in die Schweiz zu seiner Ex-Frau bringen lassen. Damit entzog er seinen Gläubigern Vermögenswerte. Vor Gericht behauptete er noch im Januar 2013, er sei mittellos, habe keinen Überblick über seine Schulden und lebe in Mallorca zur Miete für 300 Euro im Monat.

Doch nun enthüllen Schweizer Gerichtsdokumente, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Vielmehr lebt der verurteilte Betrüger zusammen mit seinem Sohn in einem Anwesen auf Mallorca, «welches monatlich mit Euro 15.000.- zu Buche schlägt», steht in den Unterlagen der Thurgauer Staatsanwaltschaft.

Immobilien in St. Moritz

Die Schweizer Justiz wirft der Ex-Frau von Schmider vor, Vermögen zu Lasten der Flowtex-Gläubiger verschoben zu haben. Im Zentrum steht eine Liegenschaft in St. Moritz. 2001 hatte die Ex-Frau mit der Konkursverwaltung von Flowtex einen Vergleich abgeschlossen. Demnach sollte das Vermögen ihres damaligen Mannes zu Gunsten der Gläubiger herausgegeben werden. Zudem traten die Ex-Frau und ihr Schwiegervater sämtliche bestehenden und zukünftigen Forderungen an der Liegenschaft an die Insolvenzverwaltung ab. Sie wurde gar bevollmächtigt, die Immobilie zu verkaufen.

Doch dann geschah merkwürdiges. Im November 2005 verkaufte die Ex-Frau ihren 40-Prozent-Anteil an der Liegenschaft für 2,4 Millionen Franken an ihre Kinder. Gleichzeitig liess sie sich ein lebenslanges Wohnrecht einräumen – kostenlos. Wenig später tat es ihr Schwiegervater gleich. Er schenkte seinen Enkeln seinen 60-Prozent-Anteil an der Immobilie.

Konto bei Wegelin

Keine fünf Monate später, im Mai 2006, verkaufte die Ex-Frau im Namen ihrer Kinder die Liegenschaft für 17,5 Millionen Franken. Statt das Geld an die Konkursverwaltung weiterzuleiten, behielt sie das Geld in der Familie. Der Immobilienkäufer überwies 12,755 Millionen Franken auf ein Konto der Ex-Frau bei der damaligen Bank Wegelin und weitere 3,9 Millionen Franken auf ihr Konto bei Credit Suisse. Zusätzlich bezahlte der Käufer vier Millionen Franken für das Wohnrecht.

Das Geld auf dem Wegelin-Konto soll die Ex-Frau dann in Wertschriften investiert haben, die nominell zwar weiterhin ihren Kindern gehört haben. Doch über das Konto habe nur die Ex-Frau verfügt. Als die Schweizer Justiz das Konto dann sperrte, waren von den über 12,5 Millionen Franken nur noch 276'547 Franken vorhanden.

«Keine weiteren Angaben»

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft wollte sich zum Fall nicht äussern. Sprecher Stefan Haffter sagt: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden. Bis zum Abschluss der Strafuntersuchung gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.»