Das Bundesgericht hat eine Busse der eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) gegen Swisscom im Streit um Sportrechte bestätigt. Die Weko hatte 2016 eine Busse in Höhe von 71,8 Millionen Franken verhängt. Swisscom prüft einen Weiterzug.

2016 verhängte die Weko die Busse gegen Swisscom und Cinetrade (heute Blue Entertainment) aufgrund des Missbrauchs seiner marktbeherrschende Stellung bei der Live-Übertragung von Schweizer Fussball- und Eishockeyspielen im Pay-TV. Einigen Konkurrenten habe Swisscom jegliches Angebot für die Ausstrahlung von Live-Sport auf deren Plattform verweigert, anderen nur ein reduziertes Sportangebot gewährt. Das Urteil betrifft den Zeitraum von 2002 bis 2012.

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Swisscom und Blue Entertainment seien nach wie vor überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig verhalten zu haben, teilte die Swisscom am Mittwoch mit. Die hohen Investitionen von Swisscom und Cinetrade in den Jahren 2002 bis 2012 hätten ein minimal erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform gerechtfertigt. Nur so hätten die Investitionen damals genügend geschützt werden können.

Problem besteht aktuell nicht mehr

Laut Mitteilung bestehe das Problem aktuell nicht mehr. Derzeit erhielten alle TV-Kunden und Kundinnen den gesamten Sport-Content von Swisscom/Blue und Sunrise UPC. Davon würden auch kleiner Anbieter auf dem TV-Markt profitieren und könnten die Sportinhalte von den beiden Anbietern beziehen.

Swisscom analysiert das Urteil derzeit und prüfe einen Weiterzug an das Bundesgericht. Die Busse wird laut den Angaben den operativen Gewinn (EBITDA) im zweiten Quartal belasten. Die Ziele für das Gesamtjahr blieben jedoch unverändert, so die Mitteilung.

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(sda/gku)