BILANZ: Nationalrat Peter Spuhler tritt zurück, die neue Postchefin Susanne Ruoff gibt ihr Geberit-Mandat ab. Beide wollen sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren. Ist der CEO im Verwaltungsrat passé?

Monika Roth: In den letzten Jahren hat man realisiert, dass Verwaltungsratsmandate nicht zur Pflege von Netzwerken dienen. In solchen Mandaten steckt viel Arbeit. Es hat ein Umdenken stattgefunden, die Mandatekumulierung ist verstärkt ins Bewusstsein der aktiven Aktionäre geraten.

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Ist der CEO in Verwaltungsräten ein No-go?

Nicht ein No-go, aber es ist eine gewisse Zurückhaltung angebracht. Es ist die Gefahr von Interessenkonflikten zu berücksichtigen und die Tatsache, dass die Objektivität des Verwaltungsrates eine wichtige Qualität darstellt. CEOs sollen unter gewissen Umständen in Verwaltungsräte gewählt werden können. Gleichzeitig braucht es aber genügend unabhängige Mitglieder. Mit zu vielen Konzernchefs im Aufsichtsgremium geht die Unabhängigkeit verloren. Ausserdem kann es in der Geschäftsleitung wiederum zu Interessenkonflikten kommen.

Panalpina-Chefin Monika Ribar, André Kudelski oder die designierte Alpiq-Chefin Jasmin Staiblin sitzen in mehreren Verwaltungsräten von grösseren Unternehmen. Ist dies sinnvoll?

Sie alle dürften voll ausgelastet sein. Mehr als zwei Mandate liegen daneben eigentlich nicht drin. Ich frage mich, wie etwa Jasmin Staiblin den Job bei Alpiq machen will, wenn sie nebenher noch in drei Verwaltungsräten sitzt. Man weiss um die schwierige Lage des Unternehmens, und die erfordert eine totale Fokussierung auf diese Aufgabe.

Sollte Staiblin ihre Mandate abgeben?

Der Wechsel an die Alpiq-Spitze muss zumindest zu einer Bereinigung führen.

Die Verantwortung für die Berufung des CEO liegt am Ende beim Verwaltungsrat.

Grössere Unternehmen haben für ihre CEOs mittlerweile einen Genehmigungsprozess mit entsprechenden Bewilligungsverfahren etabliert. Mandate müssen heute vom Verwaltungsrat gestattet werden, vor allem im Hinblick auf Rechts- und Reputationsrisiken. Allerdings stelle ich eine gewisse Passivität der Verwaltungsräte fest.

CEOs werden aufgrund ihrer Funktion in den Verwaltungsrat gewählt. Was geschieht mit der Entschädigung?

Einheitliche Vorschriften gibt es nicht. Im Zeichen einer guten Corporate Governance fliesst die Entschädigung für das Mandat in der Regel dem Arbeitgeber zu. Das ist auch richtig, denn CEO-Positionen sind Vollzeitstellen.