Niemand will den ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor aktiv bestochen haben. Die Anwälte der drei angeklagten, ehemaligen Geschäftsfreunde haben vor dem Zürcher Obergericht dargelegt, weshalb ihre Mandanten freizusprechen seien.

Das Zürcher Bezirksgericht gelangte im November 2012 zum Schluss, dass die drei Geschäftsleute den Anlagechef grosszügig beschenkt haben, teilweise während mehrerer Jahre. Im Gegenzug investierte Gloor Millionen aus der Pensionskasse in deren Anlagevehikel oder schanzte ihnen lukrative Mandate zu.

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Das Bezirksgericht verurteilte Gloors Geschäftsfreunde zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen. Sie akzeptierten die Urteile aber nicht und blieben auch im Berufungsprozess bei der Darstellung, dass sie den Anlagechef keineswegs aktiv bestochen hätten.

200‘000 Franken als «Dankeschön»

Sein Mandant habe gar nicht gewusst, dass die BVK ein Staatsbetrieb und Gloor damit Beamter gewesen sei, sagte der Anwalt eines Financiers, der als gebürtiger Bulgare häufig im Ausland tätig und deshalb wenig mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sei.

Im Winter 2002 wollte sich der Financier «aus eigenem Antrieb» für Gloors Vertrauen bedanken, weil die BVK sieben Monate zuvor 40 Millionen Franken in sein Biotech-Unternehmen investiert hatte. Als «Dankeschön» überreichte er Gloor 200‘000 Franken in bar. Eine solche Zahlung sei aber nicht im Voraus vereinbart worden, betonte der Anwalt.

Auch der Anwalt des zweiten Beschuldigten, eines langjährigen Freundes, argumentierte, dass sein Mandant keine Gegenleistung erwartet habe. Der ehemalige Kadermitarbeiter der Credit Suisse durfte mit seiner neu gegründeten Firma lukrative Aufträge für die BVK ausführen und soll sich bei Gloor mit rund 180‘000 Franken erkenntlich gezeigt haben.

Zudem lud er ihn zu Golfferien ein und gewährte ihm ein Darlehen, damit der angeblich schlecht bezahlte Staatsangestellte ein Haus in Frankreich kaufen konnte.

Ein «Fehltritt», aber keine Bestechung

Auch der dritte Angeklagte streitet ab, Gloor aktiv bestochen zu haben. Dem Freund aus Militärzeiten verschaffte Gloor das Mandat, für die BVK Währungsabsicherungen abzuwickeln. Irgendwann habe Gloor dann mehrmals beiläufig erwähnt, dass er schlecht verdiene und der Unterhalt seines Hauses in Frankreich viel Geld koste, sagte der Anwalt.

«Mein Mandant geriet in ein Dilemma.» Er habe gewusst, dass Gloor schnell wütend werden könne. Um zu verhindern, dass die Geschäftsbeziehung und die private Freundschaft getrübt werden, wechselten schliesslich 800‘000 Franken den Besitzer. «Er bereut seinen Fehltritt», sagte der Anwalt über seinen Mandanten. Aktive Bestechung sei das aber nicht gewesen.

Der Staatsanwalt konnte mit diesen Argumenten nicht viel anfangen. «Bei allem Respekt, den Mandanten in ein gutes Licht stellen zu wollen», sagte er an die Anwälte gerichtet. Diese Darstellungen seien verharmlosend und verzerrend. Hier gehe es schliesslich um Korruption, von der die Öffentlichkeit in grossem Masse betroffen sei. Ihre Mandanten seien zweifellos während Jahren Teil des Günstlingssystems von Daniel Gloor gewesen.

Urteil nicht vor August

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt und dürfte am Mittag mit den Schlussworten aller Beschuldigten abgeschlossen werden. Das Urteil wird aber nicht vor August erwartet.

Daniel Gloor ist angeklagt, Schmiergelder und Geschenke im Wert von knapp 1,7 Millionen Franken angenommen zu haben. Das Bezirksgericht verurteilte ihn deswegen zu 6 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Er fordert einen Freispruch, oder zumindest eine deutlich mildere Strafe von 3,5 Jahren. Gloor, der einst mehr verdiente als ein Regierungsrat, sitzt heute in Chur im vorzeitigen Strafvollzug.

(sda/chb)