Neues Kapitel im Zollstreit mit den USA: Nachdem der Supreme Court am 20. Februar die von Donald Trump (79) verhängten Strafzölle für unrechtmässig erklärt hat, rollen die ersten Klagen an. Unternehmen verlangen ihr Geld zurück – auch aus der Schweiz. Zu den Klägern gehören neu auch der Laufschuhhersteller On und der Duft- und Aromenriese Givaudan, wie die «Finanz und Wirtschaft» berichtet. Dem Wirtschaftsmedium liegen die Klageschriften vor.
Allerdings treten nicht die Schweizer Firmen selbst vor Gericht, sondern ihre US-Töchter. Der Grund: Anspruch auf Rückerstattung haben nur jene Firmen, die die Zölle tatsächlich bezahlt haben. Also die Importeure in den USA.
Givaudan reagierte schon im Januar
Die US-Tochter von On reichte ihre Klage nur wenige Tage nach dem Gerichtsurteil ein, wie die «Finaz und Wirtschaft» weiss. Givaudan war sogar noch schneller: Zwei amerikanische Gesellschaften des Konzerns hatten bereits im Januar geklagt – noch bevor das höchste Gericht den Entscheid fällte.
Ihre Argumentation: Die Zölle seien rechtswidrig gewesen und müssten vollständig zurückerstattet werden. Grundlage der Strafabgaben war ein Notstandsgesetz, das laut Gericht dafür gar nicht vorgesehen ist.
On und Givaudan sind nicht allein. Auch der Computerzubehör-Hersteller Logitech hat bereits geklagt. Weitere Schweizer Firmen prüfen ähnliche Schritte. Dazu gehören unter anderem Swatch Group, Victorinox und Breitling.

