Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet werden täglich weltweit Millionen von Tonnen an Gütern transportiert. Ein kleines Puzzleteil in diesem Riesengeschäft steht für Ökologie und internationale Standardisierung: Die Holzpalette. Doch in der Schweiz wankt der sogenannte Palettenpool, welcher alle Teilnehmer zum Tausch von Normpaletten verpflichtet. Für Logistikdienstleister wie der Dachser-Konzern ist dies eine kostspielige und wenig sinnvolle Entwicklung. Eine sogenannte Europalette kann eine beliebige Palette aus dem Tauschsystem des Europool sein. Europaletten sind normiert und haben in jedem Fall exakt die Masse 1200 x 800 x 144 mm. Weltweit zirkulieren ca. 350 Mio Europaletten; in der Schweiz sind schätzungsweise 12 bis 15 Mio Paletten im Umlauf. Sie werden in der Regel zwischen Verladern, Transporteuren und Abnehmern automatisch getauscht und bleiben mehrere Jahre im Einsatz. So entsteht ein ökologisches Transportmittelsystem, welches Ressourcen schont und einfach zu handhaben ist.

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Doch der Schweizer Palettenpool geriet in den letzten zwölf Monaten unter Druck. Im Juli 2007 teilte die Astag mit, dass ihre Mitglieder per 31. Dezember 2007 aus dem Palettenpool aussteigen würden. Der Grund dafür lag in den hohen Kosten für Beschaffung, Administration und Unterhalt der Paletten. Diese Kosten mussten in den letzten zehn Jahren hauptsächlich von den Transportunternehmen getragen werden.

Pool trotzdem beibehalten

Noch bevor die neue Regelung umgesetzt wurde, beschlossen jedoch einige Spediteure, darunter auch Dachser Schweiz, den Palettenpool in Zusammenarbeit mit ihren Kunden trotzdem beizubehalten – als zwar kostspieligste, jedoch nachhaltigste Lösung.

Gleichzeitig entwickelte der Logistikverband GS1 Schweiz eine Kompromisslösung, der schliesslich auch die Astag zustimmte: Der Zug-um-Zug-Tausch sollte als Alternative möglich bleiben, dabei darf jedoch vom Spediteur eine Dienstleistungsgebühr verrechnet werden.

Nach der anfänglichen Erleichterung über die Weiterführung des Palettentausches mit der neuen Lösung in der Schweiz ab 1. Januar 2008 entstehen nun vermehrt Unsicherheiten. «Von einem einheitlichen Packmitteltausch innerhalb der Schweiz kann nicht mehr die Rede sein», stellt Peter Bauer, Geschäftsführender Direktor von Dachser Spedition Schweiz AG, fest. Immer häufiger komme es zu Insellösungen einzelner Versender oder Empfänger. «Die Leidtragenden sind wieder einmal die Chauffeure», erklärt Peter Bauer und gibt dazu ein Beispiel: Einzelne Versender haben sich entschieden, die Paletten grundsätzlich auf der Handelsrechnung dem Empfänger zu belasten. Sie verzichten also auf den Tausch und «verkaufen» die Palette dem Empfänger. Bei der Abholung ist das für den Spediteur noch kein Problem; bei der Zustellung an den Empfänger fangen indes die Schwierigkeiten an: Erstens muss der Chauffeur wissen, dass er zwar Europaletten geladen hat, aber diese vom Empfänger nicht (im Zug-um-Zug-Tausch) zurückfordern darf. Im Ladungsverkehr ist das noch möglich, im reinen Stückverkehr hat der anliefernde Chauffeur diese Information allerdings nicht. Auch die Warenannahme beim Empfänger muss wissen, welche Europaletten zu tauschen sind und welche sie sozusagen über die Handelsrechnung indirekt gekauft hat.

Da die meisten Warenempfänger von verschiedenen Lieferanten Ware beziehen, lässt sich dies nicht so einfach auseinanderhalten. Dachser will ein ökologisches System. «Früher wurde schlicht jede Europalette getauscht. Heute sieht man der Europalette nicht mehr an, ob sie getauscht werden will», kommentiert Peter Bauer. Dachser hat sich deshalb entschieden, im Umgang mit seinen Kunden wieder zum Grundsatz des Tausches zurückzugehen: Wenn auf dem Auftrag (elektronisch oder schriftlich) die Europalette vermerkt ist, dann geht Dachser von einem tauschpflichtigen Packmittel aus.

Notfalls Packmittel verrechnen

Die Chauffeure sind angewiesen, die Paletten vom Empfänger einzufordern. Sollte der Empfänger den Tausch verweigern, werden die Packmittel dem Absender zurückbelastet. Auftraggeber, die keinen Tausch wünschen, müssen dies auf dem Auftrag als «PH» (= Privatbehältnis) vermerken. Immer öfter verlangen die Absender jedoch Ausnahmen. Im Near-Food-Bereich etwa wird die Holzpalette oft vom Versender als zu wenig hygienisch erachtet. Insbesondere grosse Versender setzen ausserdem vermehrt auf eigene Insellösungen.