Blatter und Platini wird vorgeworfen, zum Nachteil der Fifa unrechtmässig eine Zahlung von 2 Millionen Franken und Sozialversicherungsbeiträge von rund 230'000 Franken zugunsten von Platini erwirkt zu haben.

Unter anderem soll Platini hierzu im Jahr 2011 der Fifa eine mutmasslich fiktive Rechnung für eine noch bestehende Forderung für seine Beratertätigkeit für die Fifa in den Jahren 1998 bis 2002 eingereicht haben.

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Nach Unterzeichnung dieser Rechnung und Bestätigung des Bestandes der Forderung durch Blatter habe die Fifa die entsprechende Forderung beglichen.

 

Bereits bezahlte Leistung

Wie die Bundesanwaltschaft (BA) bei der Anklage-Erhebung im November vergangenen Jahres ausführte, sei für die Beratertätigkeit Platinis für die Fifa ein Jahreshonorar von 300'000 Franken vereinbart und 1999 schriftlich festgehalten worden. Diese Entschädigung beglich die Fifa bereits vollumfänglich.

Die BA geht deshalb davon aus, dass die Auszahlung der 2 Millionen Franken ohne rechtliche Grundlage erfolgte und die Fifa damit in ihrem Vermögen geschädigt wurde.

Die späte Auszahlung rechtfertigte Blatter damit, dass die Fifa die ganze Summe nicht auszahlen konnte und Platinis Forderung erst 2010 erfolgte. Der Vorgang sei als verspätete Lohnzahlung korrekt deklariert und von der Fifa gutgeheissen worden.

Platinis Anwalt führte nach der Anklage-Erhebung aus, dass das Verfahren schon lange hätte eingestellt werden müssen, da genügend Akten die Unschuld seines Mandanten belegten.

Der Prozess dauert mit Unterbrüchen bis am 22. Juni.

(sda/tdr)