Die Zahlung von 72 Millionen Franken des Pharmakonzerns Novartis an den abtretenden Verwaltungsratspräsidenten Daniel Vasella wird zum Fall für die Justiz. Der Zürcher Rechtsanwalt und Kleinanleger-Verteidiger Hans-Jacob Heitz reicht Strafanzeige ein.

In der heute vor Journalisten per Post an die Basler Staatsanwaltschaft abgeschickten Strafanzeige wirft Heitz dem Unternehmen Novartis, den Mitgliedern des Vergütungsausschusses und Daniel Vasella ungetreue Geschäftsbesorgung und unwahre Angaben in kaufmännischem Gewerbe vor.

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Die Zahlung sei womöglich «vorwirkend» mit Blick auf ein Verbot für Abgangsentschädigungen durch die Annahme der Minder-Initiative begangen worden. Heitz beantragt eine Sicherungsmassnahme, damit die 72 Millionen Franken  nicht durch die Generalversammlung von Novartis vom Freitag beim Traktandum Vergütungsbericht abgesegnet werden können.

Er hoffe, dass die Basler Staatsanwaltschaft den Antrag und insbesondere die Sicherungsmassnahme sofort prüfe, um die Auszahlung zu blockieren, sagte Heitz in der Poststelle seines Wohnortes Männedorf ZH in einem Interview mit Keystone/AWP Video (siehe unten). Parallel dazu stellten sich aktienrechtliche Fragen, wozu an der Generalversammlung eine Sonderprüfung verlangt werden könne.

Kunz: Wenig Chancen

Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, sieht dagegen kaum Möglichkeiten, dass sich der Vertrag auf dem Rechtsweg bekämpfen lässt. Eine Strafanzeige nütze gar nichts in Bezug auf eine Rückerstattung, sagte Kunz in einem Interview mit den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund».

«Selbst wenn sich Vasella und die anderen Verwaltungsräte der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar gemacht hätten, bliebe der Vertrag in Kraft. Vasella müsste höchstens eine Busse an den Staat zahlen», erläuterte Kunz.

Er hält den Vertrag weder für rechts- noch für sittenwidrig: «So weit bekannt, haben die Parteien nichts Illegales vereinbart. Und allein die Geldsumme, um die es geht, macht einen Vertrag nicht sittenwidrig - vor allem bei einem Grosskonzern wie Novartis, für den 72 Millionen Franken nicht wirklich viel Geld sind.»

«Der öffentliche Druck ist zu gross»

Es dränge sich aber der Verdacht auf, dass es sich zumindest bei einem Teil um eine Abgangsentschädigung gehe. Denn ein Konkurrenzverbot über sechs Jahre habe er noch nie gesehen. Eine Abgangsentschädigung sei zwar gemäss geltendem Recht zulässig, «Novartis hätte diese allerdings offenlegen müssen», sagte Kunz.

Zudem denke er, Vasella und Novartis würden von sich aus auf den Vertrag zurückkommen. «Der öffentliche Druck ist zu gross.» Vasella hat allerdings bereits angekündigt, den «Nettobetrag aus dieser Vereinbarung» vollständig für gemeinnützige Zwecke zu spenden.

(tno/aho/awp)

 

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