Unter dem Eindruck der Finanzkrise wurden in der EU teilweise gravierende Regelwerke erstellt, die den Marktzutritt und das Verhalten der Finanzindustrie neu bestimmen. Auch die Schweizer Banken können sich davon nicht freimachen, wenn sie Kunden in der EU betreuen wollen.

UCITS IV. Die neue EU-Direktive für Anlagefonds fordert unter anderem von den Bankern, dass sie für ihre Kunden ein transparentes Investmentpapier erstellen, «Key Investor Document» (KID) genannt. Bereits UCITS III löste einen Boom aus: Innert sieben Jahren stieg die Zahl der grenzüberschreitend vertriebenen Fonds von 3750 auf 7184. Besonders Luxemburg profitiert: Von gesamthaft 335 Milliarden Euro, die europaweit eingesammelt wurden, entfielen auf Luxemburg 162 Milliarden Euro (48 Prozent). Bei den UCITS-Fonds liegt der Anteil sogar bei 69 Prozent. UCITS V ist in Arbeit.

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AIFMD. Die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds harmonisiert die Aufsicht über Hedge Funds und Private Equity Funds. Fundmanager erhalten einen «EU-Pass» für den Vertrieb an professionelle Anleger. Für Hedge-Fund-Manager gelten besondere Transparenzpflichten.

Nachvollzug. Bewilligte Manager mit Sitz in der EU können im ganzen Binnenmarkt verkaufen. Drittstaaten wie die Schweiz müssen mit der EU-Aufsicht Abkommen schliessen, um den Marktzutritt nicht zu gefährden. Die Schweiz übernimmt die Standards nur selektiv.