Unter Verwaltungsräten kursiert ein neues Juristenkürzel: VegüV. Gemeint ist die Vergütungsverordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist und nun klärt, wie die Minder-Initiative umgesetzt wird. Seitdem ist der Kampf eröffnet: Die Verwaltungsräte müssen Regeln und Summen formulieren; Konzernmanager kämpfen um vorteilhafte Salärpakete.

Die Verwaltungsräte haben verschiedene Alternativen. Sie müssen die Statutenänderungen erst an der Generalversammlung 2015 beschliessen. Wer bis dahin wartet, der kann sich bei den Musterstatuten einiger Vorreiter bedienen.

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Aber bereits ab der kommenden GV müssen sich alle Verwaltungsräte für eine einjährige Periode wählen lassen. Das stärkt ihre Position – wenn es gut läuft. Wenn nicht, dann können sie schneller abgelöst werden. In der GV 2014 muss auch ein Vergütungsausschuss gewählt werden. 20 Tage vor der GV sollte dieser den ersten Vergütungsbericht nach den neuen Regeln offenlegen.

Die Höhe der Vergütung an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat wird zwar nicht beschränkt, aber sie darf nur noch ausbezahlt werden, wenn die Generalversammlung sie konkret bewilligt. Die ersten Abstimmungen darüber werden in den GVs 2016 erwartet.

Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sollten über «Standfestigkeit gegenüber den Entschädigungsforderungen des Top-Managements» verfügen, schreibt der Rechtsexperte Urs Schenker von der Anwaltsfirma Baker & McKenzie.

Denn es kann vorab oder nachträglich über Saläre abgestimmt werden. Die Manager wollen natürlich Sicherheit und plädieren daher für die prospektive Variante. Denn die GV könnte im schlimmsten Fall sogar ihr Fixsalär ablehnen. Danach dürfte der VR ihnen nicht einmal mehr einen Grundlohn auszahlen.

Urs Schenker empfiehlt, dass die GV über das Basissalär von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung vom 1. Juli des laufenden Jahres bis zum 30. Juni 2015 und zusätzlich über ein Budget für Bonuszahlungen des laufenden Geschäftsjahres abstimmt. Dies schaffe Rechtssicherheit und vermeide langfristige «Blankochecks». So bliebe im Fall der Ablehnung auch noch Zeit für eine ausserordentliche GV, um über einen tieferen Salärvorschlag abzustimmen.

In der Praxis kann das System aber auch einen negativen Effekt auslösen. Starke Manager könnten Druck machen, dass prospekiv über hohe Maximalbudgets abgestimmt wird. Daher bleibt es dabei: Es braucht standfeste Verwaltungsräte, die auch Nein sagen können.