2016 hat die Schweiz Kriegsmaterial für 412 Millionen Franken exportiert. Das entspricht 0,14 Prozent der Warenausfuhren. Die Schweiz belegte damit international den 11. Platz.

Die fünf wichtigsten Bestimmungsländer waren Deutschland, Südafrika, Indien, USA und Pakistan, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht festhält. Die Angaben über die grössten Lieferanten sind - wie viele Stellen im Bericht - geschwärzt.

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Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist die Bewilligungsbehörde. Je nach finanzieller Bedeutung und Destination beurteilt es Gesuche im Einvernehmen mit Stellen des Aussendepartements. Sind sich die Stellen nicht einig oder sind die Gesuche von erheblicher aussen- oder sicherheitspolitische Tragweite, entscheidet der Bundesrat.

Bestimmungen gelockert

Heute ist eine Bewilligung unter anderem dann ausgeschlossen, wenn das Bestimmungsland in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Die Auslegung des Artikels war insbesondere im Zusammenhang mit der Rolle Saudiarabiens im Jemenkonflikt umstritten.

Im Juni hat der Bundesrat beschlossen, die Bestimmung zu lockern. Neu sollen Exporte in Bürgerkriegsländer bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird. Kritiker befürchten, dass dies zum Beispiel Waffenexporte in die Türkei ermöglichen würde. In 21 Länder darf ohnehin nicht geliefert werden, darunter Syrien und Libyen.

2008 hatte der Bundesrat die Regeln verschärft - mit Blick auf eine Volksinitiative der GSoA für ein Verbot von Waffenexporten. Seither wurden sie mehrfach aufgeweicht. So durften Waffen und Munition ursprünglich nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Heute sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.

(sda/tdr)