Die EU-Finanzminister haben am Dienstag in Luxemburg Liechtenstein und Peru von ihrer «grauen Liste» der Steuerparadiese gestrichen. Für die Schweiz, die ebenfalls auf der «grauen Liste» steht, dürfte es zeitlich langsam eng werden.

In einer Mitteilung begründeten die EU-Finanzminister ihren Entscheid damit, dass Liechtenstein und Peru die dazu notwendigen Reformen durchgeführt hätten. Ausserdem verschoben die EU-Minister Palau von der «schwarzen Liste» der nicht kooperativen Länder und Gebietskörperschaften auf die «graue».

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Dies sei möglich gewesen, da der Inselstaat im pazifischen Ozean Zusagen «auf hoher politischer Ebene» gemacht habe, die von der EU festgestellten Mängel zu beheben. Damit stehen zurzeit noch sechs Jurisdiktionen auf der «schwarzen Liste»: Es sind Amerikanisch-Samoa, Guam, Namibia, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln.

Im Dezember 2017 hatten die EU-Minister insgesamt 17 Staaten auf eine «schwarze» und rund 45 Staaten auf eine «graue Liste» gesetzt. Sie gaben den Ländern ein Jahr Zeit, um Reformen durchzuführen.

Zeit wird knapp für die Schweiz

Auch die Schweiz steht aktuell auf der «grauen Liste», da sie es bis anhin nicht geschafft hat, fünf von der EU kritisierte Regime der Unternehmensbesteuerung abzuschaffen. Dies obwohl sie sich in einer gemeinsamen Erklärung im Oktober 2014 mit der EU dazu verpflichtet hatte.

Diese fünf Steuerregime hätten eigentlich mit der Unternehmenssteuerreform III abgeschafft werden sollen, doch die Stimmberechtigten lehnten diese im Februar 2017 ab. Zwar lancierte Finanzminister Ueli Maurer zügig eine Nachfolgevorlage, aber der Schweiz läuft die Zeit davon.

Denn wie der Bundesrat kürzlich mitteilte, wird es frühestens am 19. Mai 2019 eine Volksabstimmung über die neue Vorlage, das AHV-Steuer-Paket (STAF), geben - unter der Voraussetzung, dass das Referendum zustande kommt. Damit ist aber zu rechnen.

Zwar habe der Bundesrat frühere Abstimmungstermine intensiv geprüft. Seiner Meinung nach lassen die geltenden rechtlichen Vorgaben und demokratiepolitische Überlegungen eine solche Vorverlegung aber nicht zu.

Was macht die EU?

Doch die EU-Finanzminister wollen Anfang 2019 entscheiden, wer definitiv von der «grauen Liste» gestrichen wird. Sollte ein Land seine Zusagen nicht einhalten, käme es gar auf die «schwarze Liste».

Ein EU-Diplomat sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Minister im Februar oder März darüber entscheiden wollten. Dann soll es laut dem Experten künftig auch keine «graue Liste» mehr geben.

Zudem wolle man versuchen, sich auf Sanktionen für Staaten auf der «schwarzen Liste» zu einigen, sagte der EU-Diplomat weiter. Er machte aber auch deutlich, dass der Entscheid der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft obliegt, wann sie das Thema auf die Traktandenliste der EU-Finanzminister setzt.

Noch ist offen, was mit der Schweiz passiert, wenn das Referendum noch nicht durch ist, die EU-Minister aber bereits die Bereinigung ihrer Listen vornehmen. Sollten die EU-Staaten die Schweiz auf die «schwarze Liste» setzen, wäre dies für die Annahme der Vorlage bei einer Volksabstimmung wohl nicht förderlich.

Misstrauen gegenüber Schweiz

Dass in der EU offensichtlich noch immer ein grosses Misstrauen gegenüber der Schweiz besteht, zeigte sich bei einer Anhörung im EU-Parlament am Montagabend zum Thema «Schweiz und Steuern».

EU-Abgeordnete des Sonderausschusses für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung hatten dabei die Gelegenheit, Vertreter der EU-Kommission zu befragen. Zur Abschaffung der fünf kritisierten Steuerregime wollte sich der Kommissionsvertreter aber nicht äussern. Man sei von den Schweizer Behörden noch nicht offiziell darüber informiert worden, sagte er.

Eingeladen waren neben der EU-Kommission auch der Schweizer Whistleblower und Ex-Julius-Bär-Angestellte Rudolf Elmer sowie der deutsche Anti-Geldwäscherei-Experte und Ex-Banker Andreas Frank.

Beide kritisierten die Schweiz hart. Diese kooperiere beim Automatischen Informationsaustausch (AIA) nicht richtig, schütze Whistleblower nicht genügend und habe noch immer zu laxe Geldwäschereigesetze. Mehre EU-Parlamentarier zeigten sich schockiert darüber. Da kein Vertreter des Bundes anwesend war, blieben die Anschuldigungen unwidersprochen.

(sda/mlo)