Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verkaufsvertrag zwischen der Familie Burkard, die 16,1 Prozent des Kapitals und 52.7 Prozent der Stimmrechte der Sika AG hält, und dem französischen Konzern Saint-Gobain, der die Firma übernehmen möchte, korrekt ist.

Konkret hat das Gericht die Gültigkeit der Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten bestätigt, die es erlaubt, dass Saint-Gobain allein der Familien-Holding ein Kaufangebot unterbreiten kann, ohne sämtlichen Publikumsaktionären die gleiche Offerte vorlegen zu müssen.

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Ehepaar Gates besitzt 4,6 Prozent

Diese Gleichbehandlung (und den damit verbundenen Aufpreis aufs Aktienpaket) hatten Microsoft-Gründer Bill Gates und seine Frau Melinda mit nun definitiv abgewiesenen Beschwerden erstreiten wollen. Sie halten über ihre Investment-Firma Cascade und eine Stiftung gut 4,6 Prozent der Sika-Aktien.

Mit der dezidierten Ablehnung der Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht die ebenfalls äusserst klaren Verdikte der beiden Vorinstanzen (Übernahmekommission und Finma) bestätigt. Der Entscheid kann nicht mehr weitergezogen werden.

Nächster Showdown: Zuger Gericht

Der Kampf um die Kontrolle der Sika ist damit allerdings noch nicht entschieden. Das Sika-Management versucht, die Stimmrechte der Gründerfamilie Burkhard von den verbrieften 52,7 auf 5 Prozent zu beschränken, weil sie mit Saint-Gobain eine neue Gruppe bilde (Vinkulierung).

Sollte die Sika-Spitze mit dieser Ansicht vor den Zuger Gerichten durchkommen, könnte Saint-Gobain mit den angebotenen 2,75 Milliarden Franken lediglich 5 Prozent der Sika-Stimmen kaufen, was den Deal platzen liesse. Diese Streitfrage ist noch vor der ersten Instanz hängig.

EU-Kommission sieht kein Problem

Ein anderes Hindernis hingegen hat die von Saint-Gobain angerufene EU-Kommission aus dem Weg geräumt. Sie stellte fest, dass der Zusammenschluss von Sika und Saint-Gobain aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kein Problem darstelle.  Sie seien keine direkten Konkurrenten, wie dies die Sika-Spitze zumindest für Teilbereiche behauptet.