Die Verwaltungsräte des Bauchemiekonzerns Sika werden weiterhin nicht entschädigt. Die Aktionäre lehnten an der Generalversammlung vom Dienstag die Vergütung für die letzten drei Jahre im Gesamtwert von 8,64 Millionen Franken ab. Abgeschmettert mit 69,7 Prozent Nein-Stimmen wurde auch die beantragte Entschädigung von 3 Millionen Franken für die neun Verwaltungsratsmitglieder im laufenden Jahr. Damit wird der Verwaltungsrat von Sika weiterhin gratis für das Unternehmen arbeiten.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Im Nein zur Entschädigung für den Verwaltungsrat macht sich die Stimmenmacht der Erbenfamilie Burkard bemerkbar. Bei diesem Traktandum konnte sie mit ihrer vollen Stimmkraft entscheiden. Die Familie Burkard hält via Schenkler-Winkler-Holding (SWH) mit 16 Prozent des Aktienkapitals 53 Prozent der Stimmrechte.

Verstoss gegen die Statuten

Verwaltungsratspräsident Paul Hälg bezeichnete die Entscheide als krassen Missbrauch der Aktionärsrechte. «Offenbar will die Erbenfamilie damit den Verwaltungsrat aushungern.» Die Verweigerung der Vergütung für eine erbrachte Leistung verstosse zudem gegen die Statuten.

«Die Schenker-Winkler-Holding (SWH) hat diese Verwaltungsräte nicht gewählt, aber sie hat die Mehrheit der Stimmen», machte der Anwalt der Erben, Urs Schenker, geltend. Die Verwaltungsräte seien nur wegen der Stimmrechtsbeschränkung wiedergewählt worden.

Fünf Stunden Schlagabtausch

Die ganze Generalversammlung dauerte fünf Stunden. Verbal schenkten sich die beiden Parteien nichts.Hälg zeigte sich weiterhin ungeschlagen: «Sika braucht Saint-Gobain nicht.» Diese feindliche Übernahme sei nicht im Interesse der Sika. Sie nütze nur der Familie Burkard und der französischen Konkurrentin Saint-Gobain. Hälg appellierte an die Vernunft der Burkard-Erben, von der geplanten Transaktion Abstand zu nehmen. Der Verwaltungsrat sei bereit, eine andere Lösung zu finden.

Der Verwaltungsratspräsident zeigte sich gewiss, dass Sika an der kommenden Generalversammlung vom 9. April nächsten Jahres ein neues Kapitel aufschlagen könne. Um die feindliche Übernahme durch Konkurrentin Saint-Gobain abzuwehren, habe Sika bisher 20,9 Millionen Franken aufwenden müssen. Ein Grossteil rühre von den neun Klagen und Verfahren, die die Erbenfamilie ausgelöst habe.

Urteil des Zuger Obergerichts im April erwartet

Urs Burkard, der Vertreter der Erbenfamilie, hielt an seiner Position fest: «Meine Geschwister und ich sind nach wie vor willens, den Kaufvertrag mit Saint-Gobain zu vollziehen oder wenn das nicht gelingt, die vollständige Kontrolle über Sika zu erlangen.» Vorerst wolle die Familie das diesen Monat erwartete Urteil der Zuger Obergerichts abwarten.

Die Erbenfamilie hatte die Stimmrechtsbeschränkung angefochten. In einem erstinstanzlichen Urteil des Zuger Kantonsgericht im Oktober 2016 wurde die Klage der Familie Burkard abgelehnt. Diese zog das Urteil ans Obergericht des Kantons Zug weiter. Er gehe davon aus, dass Sika vor dem Zuger Gericht erneut recht erhalte und die Erbenfamilie Burkard den Fall ans Bundesgericht weiterziehen werde, sagte Hälg am Ende der 5. Generalversammlung seit Bekanntgabe der Transaktion mit Saint-Gobain.

Bis Ende Jahr gilt der Vertrag

Sika in die Hände spielen könnte, dass die Vereinbarung der Erbenfamilie mit Saint-Gobain zum Kauf der Sika-Stimmrechtsmehrheit nur noch bis Ende Jahr verlängert werden kann – ebenso die Tatsache, dass der Aktienkurs heute deutlich über dem 2,75-Milliarden-Franken-Angebot von Saint Gobain liegt.

«Solange der Aktienkurs über dem Vertragspreis liegt, würde ich als Saint-Gobain den Vertrag nicht verlängern», sagte Hälg. Das wichtigste für ihn sei, dass Sika operativ beweisen konnte, dass das Unternehmen autonom mehr Betriebsgewinn einnimmt, als je Synergieeinnahmen von Sika und Saint Gobain zusammen versprochen wurden.

Resultate sollen angefochten werden

Die SWH Holding will die Wahlresultate wie bereits in den früheren Jahren anfechten, wie sie nach Ende der GV mitteilte. Auch die Holding ist zuversichtlich, dass sie vor Obergericht recht erhält.

Von den zahlreichen Voten am meisten Lacher erhielt eine Aussage an die Adresse der Familie Burkard: «Wenn Du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab.»

(sda/ise/tdr)