Mutter Regula (69): Schön, seid ihr alle hier. Euer Vater und ich hatten gehörigen Respekt vor diesem Gespräch. Es geht nämlich um ein wichtiges Thema, das ein paar knifflige Fragen aufwirft: unser Erbe.

Vater Kurt (71): Wir haben es ein wenig hinausgeschoben. Wer gesund und aktiv ist, denkt nicht ans eigene Ableben. Aber nun wollen wir unsere Ideen zur Erbschaftsplanung mit euch besprechen und eure Meinung hören. Nach unserem Gespräch kürzlich mit der Bankberaterin fanden wir, jetzt ist dieser Moment.

Tochter Petra (38): Ist das nicht einfach eure Sache? Dani und ich nehmen es halt, wie es kommt.

Mutter Regula: Bei der Pensionierungsplanung war das OK. Da haben wir uns intensiv mit unseren Einkünften und dem Mittelbedarf nach der Pensionierung auseinandergesetzt und als Teil der Lösung das Vermögen in drei «Strategien» angelegt: Einmal, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten, dann zur Finanzierung unseres Lebensabends, und drittens, um zu sehen, was einmal euer Erbe sein wird. 

Vater Kurt: Dank der Planung haben wir nun eine gute Übersicht, wie viel bleibt, um es an euch weiterzugeben. Das möchten wir gemeinsam mit euch auch rechtlich festlegen. 

Sohn Daniel (41): „Rechtlich“? Petra und ich verstehen uns doch bestens...

Mutter Regula: Zum Glück, ja! Leider haben wir im Freundes- und Bekanntenkreis oft gesehen, dass es zu Spannungen oder gar Streit kommen kann, weil sich eines der Kinder ungerecht behandelt fühlt. Gerade wenn Immobilien zum Erbe gehören, kann es vermehrt Verstimmungen geben. Das möchten wir unserer Familie ersparen.

Vater Kurt: Grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Regelung. Wir möchten aber lieber mit euch zusammen planen und den Spielraum innerhalb der Schranken des Gesetzes nutzen, um eure und unsere Wünsche optimal zu verwirklichen. 

Mutter Regula: Bei uns ist es halt auch etwas komplexer, weil wir im eigenen Haus leben und eine Ferienwohnung besitzen. Zudem haben wir Petra bereits einen grösseren Betrag als Erbvorbezug zukommen lassen, als sie und ihr Ehemann Roger Eltern wurden und deshalb ein eigenes Haus gebaut haben. Ausserdem möchten wir zwei sozialen Einrichtungen eine Spende zukommen lassen. 

Sohn Daniel: Ich bin froh, sprecht ihr das Haus an. Ich fand nie den richtigen Moment oder die Worte. Daher jetzt ganz direkt: Corinne und ich würden gerne einmal euer Haus übernehmen. Ich liebe die alten Wände, in denen ich aufwuchs – obwohl eine Renovation nicht schaden würde (lacht). 

Tochter Petra: Aber was geschieht mit Mami und Papi? Wenn z.B. ein Elternteil stirbt, willst Du den anderen rauswerfen?

Sohn Daniel: Nein, natürlich nicht. Aber Du hast ja schon ein Haus…

Mutter Regula: Langsam, Kinder! Kurt und ich sind uns einig, dass er oder ich so lange bleiben, wie wir möchten – auch als Verwitwete. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das zu verbriefen. 

Vater Kurt: Übrigens wüssten wir das alles nicht, wenn wir uns nicht bei der Beraterin und dem Vermögensplaner bei der Bank informiert hätten. Sie haben uns auch nahegelegt, einen Vorsorgeauftrag aufzusetzen, für den Fall, dass wir einmal nicht mehr urteilsfähig wären. Kinder, es ist nie zu früh für eine gute Beratung!

Familienwerte bewahren

Es lohnt sich, die Nachlassplanung frühzeitig in die Hand zu nehmen. Basis dazu ist die langfristige Finanz- und Vermögensplanung sowie die Absicherung der eigenen Altersvorsorge. Sie dienen als Grundlage für die optimale Weitergabe von Vermögens- und Familienwerten an die nächste Generation.

Unser Anlagekonzept und der Beratungsansatz Wealth Way im Rahmen von UBS Family Banking verbinden Ihre aktuelle Situation mit Ihren kurz- und langfristigen Lebenszielen und helfen Ihnen, nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihre persönlichen Werte weiterzugeben.

Das Gespräch mit der UBS-Beraterin oder dem UBS-Berater wird Ihnen dabei anhand Ihrer persönlichen Situation aufzeigen,

  • welche Mittel Sie benötigen, um Ihre laufenden Ausgaben abzudecken
  • was erforderlich ist, um Ihre längerfristigen Wünsche und Bedürfnisse wie Reisen, Hobbys aber auch unerwartete Gesundheitskosten abzudecken
  • und wie Sie die Vermögenswerte sichern, die Sie dereinst an Ihre Liebsten oder beispielsweise karitative Organisationen weitergeben möchten. 

Erfahren Sie mehr: 
ubs.com/nachfolgeplanung

 

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Mutter Regula: Vor allem ist uns wichtig, dass ihr gleich behandelt werdet. Nach unserem Ableben sollt ihr vom Gesamtvermögen je die Hälfte erhalten, abzüglich der beiden Legate. Wie viel das genau ist, wissen wir heute natürlich noch nicht. 

Vater Kurt: Wenn ihr beide einverstanden seid, erhält Dani das Haus. Das muss dann geschätzt werden. Die Hälfte des Werts steht dir zu, Petra. Davon musst du aber deinen Erbvorbezug abziehen.

Mutter Regula: Die Differenz gleicht dir Dani dann aus. In unserem Bar- und Wertschriftenvermögen sollten dafür genügend Mittel sein.

Tochter Petra: Das klingt fair. Und wie regeln wir die Ferienwohnung? 

Vater Kurt: Ihr könntet die Ferienwohnung gemeinsam erben und nutzen. Oder sie geht nur an einen von euch zwei, dafür erhielte der andere entsprechend mehr aus dem Barvermögen.

Sohn Daniel: Also, ein gemeinsames Feriendomizil klingt doch gut. Und wenn Petra oder ich aussteigen möchten, können wir uns unseren Wohnungsanteil gegenseitig verkaufen.

Mutter Regula: Richtig. Ein Punkt liegt uns aber noch am Herzen: Wir möchten, dass unser Haus langfristig in der Familie bleibt. Weil Dani keine Kinder hat, ist unser Wunsch, dass das Haus nach seinem Ableben an Petra oder ihre Kinder geht.

Sohn Daniel: Das macht Sinn. Aber ich möchte auch eine faire Regelung für Corinne finden. Sie ist ja seit vielen Jahren meine Partnerin und überlebt mich vielleicht.

Mutter Regula: Genau. Da ihr nicht verheiratet seid, würde dein Erbe ganz an deine Schwester fallen – oder an uns. 

Tochter Petra: Moment, die Eltern beerben das eigene Kind? Geht das?

Mutter Regula: Ja. Der Vermögensplaner hat uns erklärt, dass wir bis Ende 2022 sogar einen Pflichtteilsanspruch haben. Selbst mit einem Testament könnten wir als Eltern nicht von einem Pflichtanteil am Erbe ausgeschlossen werden. Ab 2023 soll der Pflichtteilsanspruch der Eltern aber wegfallen, wie heute schon bei Geschwistern. Wer nicht verheiratet und kinderlos ist, kann dann neu über einen grösseren Teil seines Nachlasses frei verfügen.

Sohn Daniel: Wow, das wusste ich nicht!

Mutter Regula: Deshalb musst du unbedingt ein Testament aufzusetzen, in dem du Corinne absicherst und vermerkst, dass sie im Haus wohnen bleiben darf, auch wenn du gemäss unserem Wunsch das Haus an Petra oder unsere Enkel vererben würdest. Am besten besprichst Du das mit Corinne und eurem Vermögensplaner in der Bank. Auch damit Corinne weiss, was auf sie als Konkubinatspartnerin an Erbschaftssteuern zukommen könnte. Überhaupt legen wir dir wegen dem komplexeren Konkubinatsverhältnis eine frühzeitige Vorsorge- und Finanzplanung ans Herz, Dani.

Sohn Daniel: Vielen Dank! Die Finanz- und Vorsorgeberatung werden Corinne und ich auf jeden Fall in Angriff nehmen. 

Vater Kurt: Super! Dann werden Mutter und ich also je ein Testament aufsetzen, das die Abmachungen festhält. Oder wir schreiben alles in einem Erbvertrag nieder, den wir alle gemeinsam unterzeichnen, und der öffentlich beurkundet wird. Der wäre absolut verbindlich, da nachträgliche Änderungen nur noch möglich sind, wenn alle einverstanden sind.

Tochter Petra: Ich finde eine verbindliche Regelung gut. Und wenn sich in Zukunft etwas ändern sollte, diskutieren wir das wieder gemeinsam. Danke, dass ihr alles mit uns offen besprochen habt!

Sohn Daniel: Auch mir scheint ein Erbvertrag sinnvoll, so ist alles sauber definiert.

Mutter Regula: Unsere Beraterin hat sowieso vorgeschlagen, dass wir nochmals zu viert mit ihr zusammensitzen und die Varianten im Detail besprechen. 

Tochter Petra: Das scheint mir sehr vernünftig. Und ich werde meine Vorsorge- und Nachlasssituation als verheiratete Mutter zweier Kinder regeln – gleich morgen mach ich einen Termin! 

Sohn Daniel:  Auch ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen, gerade hinsichtlich des Konkubinats. Wer weiss, vielleicht gibt es am Ende sogar noch eine Hochzeit... 

*Namen geändert