Sportlerinnen und Sportlern, die beispielsweise beim Basejumping den Nervenkitzel suchen, müssen mit geringeren Versicherungsleistungen der Suva rechnen.

Nichtberufsunfallversicherungen müssten nämlich von Gesetzes wegen ihre Taggelder, Renten und Hilflosenentschädigungen um mindestens die Hälfte kürzen, wenn sich der Versicherte bei einer «Wagnis-Sportart» verletzt hat, teilt die Unfallversicherung mit.

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Mit der Abenteuerlust nähmen auch die Unfallzahlen zu, heisst es von der Suva. Betroffen sind durchschnittlich 90 Personen pro Jahr.

«85 Prozent sind Motocrossunfälle»

In besonders schweren Fällen von Wagnissen, zum Beispiel bei der Durchführung einer sehr schwierigen Bergtour im Alleingang, bei schlechtem Wetter und trotz Warnung durch erfahrene Bergsteiger, können die Geldleistungen verweigert werden.

Als Wagnisse gelten beispielsweise Sportarten wie wettkampfmässige Rollbrettabfahrten, Quad-Rennen, Basejumping, Speedflying, Abfahrtsrennen mit Mountainbikes oder Motocrossrennen.

Eine detaillierte Liste über die Anzahl Unfälle bei Extremsportarten führt die Suva nicht. Es handle sich aber um etwa 500 Fälle, sagte Suva-Sprecherin Barbara Senn gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «85 Prozent davon sind Motocrossunfälle.»

(aho/tno/sda)