Die Limited Partnership ist im internationalen Kontext die mit Abstand wichtigste Rechtsform für Kollektivanlagen in Private Equity und für Hedge-Fonds. In der Limited Partnership führt ein unbeschränkt haftender General Partner die Geschäfte der Gesellschaft für die beschränkt haftenden Limited Partners, die Investoren.

Am 1. Januar 2007 trat das revidierte Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) in Kraft und führte unter anderem eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft ins Schweizer Recht ein, die sogenannte Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KgK). Die KgK entspricht im Wesentlichen der Limited Partnership des anglo-amerikanischen Rechts und dient primär kollektiven Anlagen in Private Equity; die Kollektivanlageverordnung (KKV) dehnt den Anwendungsbereich auch auf Hedge-Fonds und Immobilienprojekte aus.

Im Gegensatz beispielsweise zur deutschen GmbH&Co KG kann die herkömmliche Kommanditgesellschaft gemäss unserem Obligationenrecht nicht eine beschränkt haftende juristische Person als Geschäftsführer haben. Zudem fehlt unserer Kommanditgesellschaft die steuerliche Transparenz, die allen Rechtssystemen eigen ist, in denen die Limited Partnership verbreitet ist.

Das KAG hat nun die beiden Hindernisse beseitigt – allerdings gegen einen Preis und nur im Rahmen eines klar definierten Zwecks. Der «Preis» ist die Regulierung durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). Und der Zweck der KgK ist beschränkt auf kollektive Kapitalanlagen durch qualifizierte Anleger in alternativen Anlagen, eben Private Equity, Hedge-Fonds und Immobilien-Projekte.

Für die Anleger und die Industrie bedeutet die steuerliche Transparenz einen grossen Schritt vorwärts. Während Manager und Promotoren die Regulierung als Nachteil betrachten mögen, begrüssen viele institutionelle und private Anleger die damit verbundene Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit gegenüber der EBK und letztlich den Schweizer Gerichten.

Trotz der heftig geführten Kontroverse um die Besteuerung des General Partner (oder Komplementärs gemäss unserer Terminologie) ist die KgK im Ergebnis ein flexibles neues Institut, mit attraktiven Steuereigenschaften und mit einzigartigen regulatorischen und institutionellen Garantien für den Investor. Sie bietet vor allem Schweizer und europäischen Promotoren eine Alternative zu den aufwendigen und teuren Offshore-Strukturen, deren Steuervorteile immer stärker unter Druck geraten.

Aufgrund der mit der EBK abgestimmten Muster-Dokumentation dürfte sich auch der Verfahrensaufwand in einem annehmbaren Rahmen halten. Wir haben bereits viele Anfragen für die Dokumentation erhalten und freuen uns, hiermit bekannt geben zu können, dass die Dokumentation nun vorliegt und über die Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA) oder die Swiss Funds Association (SFA) erhältlich ist.

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Hannes Glaus, Dr. iur., LL.M, Lustenberger Glaus & Partner, Zürich.