Das ist eine Geschichte von zwei Männern aus unterschiedlichen Welten. Von zwei Persönlichkeiten, die niemals zusammenfinden werden. Hier Rolf Boffa, erfolgreicher Unternehmer und Gründer von Qualipet. Dort Erwin Kessler, landesweit bekannter Tierschützer und Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). Nun sind die beiden Herren heftig aneinandergeraten – und bekämpfen sich mit juristischen Mitteln.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Angefangen hat alles mit einer Qualipet-Werbung. Der VgT störte sich unter anderem an den Namen von Kaninchenkäfigen, die Giant oder Jumbolino heissen. Die Namen seien «konsumententäuschend», denn die Tierbehausungen seien viel zu klein und damit eine Qual für die Kaninchen. «Mit solchen Namen wird vorgegaukelt, die Käfige hätten eine tiergerechte Grösse», moniert Kessler. Dabei könne von «artgerecht» bei solchen Käfighaltungen nicht die Rede sein.

«Unhaltbare Anschuldigungen»

Das liess Kessler auch seine Mitstreiter wissen. In seiner Vereinszeitung änderte Kessler das Firmenlogo von Qualipet in «Qualpet». Der Claim des Unternehmens, «Aus Liebe zum Tier», wurde in den «VgT-Nachrichten» in «Aus Liebe zum Profit» umgetextet. Die betreffende Ausgabe des Vereinsorgans erschien im Juni in einer Auflage von 420'000 Stück.

Die Nummer eins im Schweizer Zoofachhandel mit einem geschätzten Jahresumsatz von etwa 170 Millionen Franken liess sich dies nicht gefallen und verlangte beim Handelsgericht des Kantons Zürich Anfang Juli ein umfassendes vorsorgliches Verbot sämtlicher Berichte des VgT über Qualipet.

«Herr Kessler hat unhaltbare Anschuldigungen über unsere Firma in seiner Publikation, auf Facebook etc. veröffentlicht und unser Firmenlogo verhunzt», sagt Firmengründer und Chef Rolf Boffa. «Da kein einziger Vorwurf stimmt, wollten wir es zuerst auf sich beruhen lassen, doch Kundenreaktionen bestärkten uns, nicht auf die Schlagzeile der nächsten Woche zu warten.» Jeder einzelne Käfig, den er verkaufe, entspreche dem Schweizerischen Tierschutzgesetz.

Tierschuetzer Erwin Kessler demonstriert vor dem Ratsgebaeude am Mittwoch, 16. August 2017 in Frauenfeld. Die Thurgauer Regierung raeumt Fehler im Umgang mit dem mutmasslichen Tierquaeler von Hefenhofen ein. Weitere Faelle mit Tierhalteverbot sollen geprueft werden. (KEYSTONE/Christian Merz)

Tierschützer Erwin Kessler beruft sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit.

Quelle: Keystone

Mitte August erliess ein Einzelrichter des Zürcher Handelsgerichts eine vorsorgliche Massnahme, womit der Tierschutzverein verpflichtet wurde, einzelne Äusserungen gegen Qualipet zu löschen respektive künftig zu unterlassen. Dagegen erhob Kessler Beschwerde beim Bundesgericht. «Die verlogene Werbung von Qualipet haben wir satirisch gekontert», erklärt der radikale Tierfreund seinen Angriff auf den Schweizer Haustierfachhändler.

Dieser Tage nun erhielten die Parteien ein erstes Verdikt im Fall. Das höchste Gericht verfügte, dass die Tierschutzvereinigung die Persönlichkeitsverletzungen mit der Abänderung des Logos und des Claims von Qualipet während des Verfahrens sofort aus dem Internet entfernen müsse.

«An dieses vorsorgliche Verbot werden wir uns sicher nicht halten», sagt Kessler gegenüber der «Handelszeitung» und bezeichnet die Zwischenverfügung gar als «menschenrechtswidrig». Die Androhung einer Busse von bis zu 10'000 Franken bei Zuwiderhandlung scheint den 75-Jährigen nicht zu beeindrucken: «Wir lassen uns nicht mundtot machen.»

Kessler und sein Anwalt sind überzeugt, dass sie den höchstrichterlichen Fall im Schlussurteil, das etwa in einem Jahr erwartet wird, gewinnen werden. Falls nicht, will der Tierschützer an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen: «Unsere sachlich fundierte Kritik an den zu kleinen Käfigen ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt.»

«Unser Logo wurde verhunzt»

Derweil freut sich Qualipet-Patron Boffa über den Zwischenentscheid des Bundesgerichts. «Es ging uns in erster Linie darum, dass unser Original-Logo und Name nicht weiterhin ungebührlich verhunzt respektive in negativer Form abgeändert werden dürfen.»

Der 67-jährige Unternehmer, der seinen Familienbetrieb in eineinhalb Jahren in die Hände seines Sohnes Fabian Boffa übergeben wird, schätzt seine Chancen vor dem höchsten Gericht als «absolut intakt» ein. «Kesslers Vorwurf, wir würden tierquälerisch handeln, vermittelt dem Konsumenten den Eindruck, dass wir die Gesetze nicht einhalten würden, was absolut nicht stimmt und jederzeit in jeder unserer neunzig Filialen oder im Versand überprüft werden kann.»