Das Baselbieter Strafgericht hat am Donnerstag einen Schichtarbeiter der Chemiefirma Cabb in Pratteln BL der fahrlässigen Tötung eines Arbeitskollegen schuldig gesprochen. Der mitangeklagte Abteilungsleiter wurde freigesprochen.

Der tödliche Unfall liegt fast fünf Jahre zurück. Im Juli 2014 barst in einem Produktionsbetrieb der Chemiefirma ein Container mit hochgiftigem Inhalt. Ein junger Chemikant zog sich so schwere Verätzungen der Atemwege zu, dass er zwei Monate darauf an den Folgen verstarb.

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Vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz mussten sich der verantwortliche Abteilungsleiter und ein Schichtarbeiter für den Unfall verantworten. Beiden legte die Staatsanwaltschaft die Tatbestände der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Verursachung einer Explosion zur Last.

Verkettung unglücklicher Umstände

Zum tödlichen Unfall gekommen war es durch eine Verkettung unglücklicher Umstände. Laut Staatsanwaltschaft war es aber letztlich eine massive Verletzung der Sorgfaltspficht, die zum Unfall führte.

Der mitangeklagte Schichtarbeiter und sein getöteter Arbeitskollege hatten eine Flüssigkeit in einen nicht dafür vorgesehenen Container abgefüllt. Darin befand sich noch eine Restmenge eines stark entflammbaren Lösungsmittels. Die Mischung entzündete sich und der Container barst.

Während sich der Mitangeklagte rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte, wurde das Opfer, das wegen einer Beinverletzung an Krücken ging, vom austretenden giftigen Nebel erfasst. Eigentlich hätte sich der Getötete gar nicht in der Produktionshalle aufhalten dürfen. Ihm sei wegen seiner Verletzung ein Schonarbeitsplatz in der Messwarte des Betriebsgebäudes zugewiesen worden.

Massgebliche Ursache für die Explosion war eine Verwechslung des Containertyps. Statt des zwingend vorgeschrieben Containers mit einem Erdungskabel zur Ableitung elektrischer Ladungen sei ein altes, nicht ableitfähiges Modell im Einsatz gewesen. Mit einem geerdeten Container hätte die Entzündung der giftigen Mischung vermieden werden können.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Dem für die Sicherheit verantwortlichen Abteilungsleiter warf die Staatsanwaltschaft vor, zu wenig Vorsorge für eine gefahrenfreie Arbeitsumgebung getroffen zu haben. Der Schichtarbeiter sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht ausreichend kontrolliert zu haben, ob es sich beim verwendeten Container um ein ableitfähiges Modell gehandelt habe.

Die beiden Verteidiger plädierten jeweils auf Freispruch. Der Abteilungsleiter sei nicht Herr über das ganze Firmengelände und habe somit nicht ausschliessen können, dass ein falscher Container zum Einsatz komme. Und der Schichtarbeiter hätte nach der Anschaffung der neuen Container im Jahr 2012 davon ausgehen können, dass keine alten Modelle mehr im Gebrauch seien.

Die Staatsanwaltschaft forderte als Strafe für den Abteilungsleiter eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 210 Franken und eine Busse von 8000 Franken und für den Schichtarbeiter 140 Tagessätze à 130 Franken und 4000 Franken Busse. Dazu kamen Genugtuungs-Forderungen der Mutter und des Bruders des Getöteten.

Schichtarbeiter für schuldig befunden

Strafgerichtspräsidentin Irène Laeuchli sprach schliesslich den Schichtarbeiter der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Verursachung einer Explosion schuldig. Eine vorschriftsmässige Kontrolle des Containers am Verwendungsort wäre zwingend erforderlich gewesen, sagte sie in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.

Bei der bedingten Geldstrafe folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Busse erliess sie aber, weil das Verschulden des Verurteilten letztlich nicht als hoch zu bewerten sei.

An die Mutter und den Bruder des Getöteten muss er eine Genugtuung in der Höhe von 25'000 beziehungsweise 7000 Franken entrichten. Neben den Verfahrenskosten muss der Verurteilte auch noch für eine Entschädigung der Mutter in der Höhe von 24'540 Franken aufkommen.

Der Abteilungsleiter kam mit einem Freispruch davon. Zwar hätte er sicherstellen müssen, dass keine alten Container zum Einsatz kommen. Weil sie aber auf dem ganzen Firmengelände noch immer im Einsatz waren, sei eine hundertprozentige Vorsorge nicht möglich gewesen, sagte die Gerichtspräsidentin.

(sda/ise)