Der Bundesrat unterstützt den Bau einer unterirdischen Gütertransportbahn. Voraussetzung ist, dass diese ohne Subventionen auskommt und bei der Wirtschaft auf Interesse stösst. Wie gross der Rückhalt für Cargo sous terrain (CST) ist, soll die Vernehmlassung zeigen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Vorentwurf verabschiedet. Dieser regelt das Planungsverfahren, in dem die Kantone eine entscheidende Rolle spielen. Die nötigen Bewilligungen stellt aber der Bund aus. Diese werden erteilt, wenn keine Gründe der Sicherheit, Raumplanung, Umweltschutz, des Natur- und Heimatschutzes oder andere öffentliche Interessen dagegen sprechen.

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Kein Geld vom Bund

Zudem muss das Unternehmen finanziell leistungsfähig sein. Eine Beteiligung des Bundes hatte der Bundesrat von Anfang an ausgeschlossen. Ein grosser allgemeiner Nutzen habe statistisch nicht belegt werden können, schreibt er im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage.

Zudem will der Bundesrat die unterirdischen Transportbahnen zu einer Art Service public verpflichten: Diese hätten einen Transportpflicht und müssten allen Transporteuren diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Leistungen anbieten.

Beim geplanten Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) handelt es sich nicht um eine «Lex Cargo sous terrain». Andere unterirdische Gütertransportbahnen hätten die gleichen Bedingungen. Faktisch gibt es aber heute nur das Projekt von CST.

Vollautomatische Bahn

Dieses wurde von verladenden und transportierenden Unternehmen initiiert. Vorgesehen ist ein dreispuriger Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Stundenkilometern transportiert werden. An den Zugangsstellen sollen Güter vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder an die Oberfläche geholt werden.

Der Bundesrat hat die weitere Arbeit am Gesetz an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Die Vernehmlassung soll zeigen, wie gross der Rückhalt von CST bei der Wirtschaft und insbesondere bei den betroffenen Kantonen ist.

Von den Initianten verlangt der Bundesrat mehr als unverbindliche Versprechen: Bis zum Abschluss der Vernehmlassung am 10. Juli muss CST verbindliche Finanzierungszusagen von mindestens 100 Millionen Franken vorweisen können. Das Geld soll zu mindestens 50 Prozent von Schweizer Investoren eingebracht werden.

Bedingungen laut CST erfüllt

Bei Cargo sous terrain ist man überzeugt, die Bedingungen des Bundesrats erfüllt zu haben. Von den Kantonen habe das Projekt keinen Freipass, aber klare Unterstützung, sagte CST-Sprecher Patrik Aellig der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Mit der Post, Migros, Coop, Swisscom oder den Logistikern Rhenus und Panalpina ist das Aktionariat von Schweizer Firmen dominiert. «Die Zusammensetzung zeigt, dass wir einen guten Rückhalt in der Branche haben», sagte Aellig. Er verschweigt aber nicht, dass grosse Schweizer Logistiker wie Galliker und Planzer nicht an Bord sind. Es gebe eben verschiedene Vorstellungen über künftige Verkehrskonzepte.

Die verbindlich zugesicherten Mittel von 100 Millionen Franken stammten ebenfalls zu mehr als 55 Prozent aus der Schweiz. Grössere Beiträge leisten laut Aellig auch die auf die Finanzierung von Infrastrukturprojekten spezialisierte französische Investmentfirma Meridiam sowie die chinesische Dagong Global Investment.

Strategische Infrastruktur

Woher die 3 Milliarden Franken stammen werden, die der Bau der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp (SO) nach Zürich voraussichtlich kostet, ist heute unklar. Der Bundesrat macht dazu im Vernehmlassungsentwurf keine Vorschriften.

Vor dem Hintergrund von parlamentarischen Vorstössen zum Schutz strategischer Infrastrukturen vor ausländischen Übernahmen empfiehlt er CST aber im erläuternden Bericht, die Aktienmehrheit grundsätzlich in Schweizer Hand zu behalten.

Das fertige CST-Netz soll vom Genfer- bis zum Bodensee reichen und 500 Kilometer lang sein. Die Kosten werden auf 30 Milliarden Franken veranschlagt.

(sda/mlo)