Vischer mit V, nicht mit F; so schreibt sich das traditionsreiche Basler Geschlecht. Ein Vischer mit V ist auch Frank Vischer, seines Zeichens Seniorpartner und Namensgeber der Anwaltskanzlei Vischer, Doktor und Ehrendoktor, emeritierter Ordinarius der juristischen Fakultät sowie Rektor der Universität Basel.



In Basel ist die 1857 gegründete Kanzlei (ehemals Gloor & Christ) die renommierteste mit guten Verbindungen zur chemischen Industrie und anderen wichtigen Akteuren im Dreiländereck. Hier unterhält Vischer auch das grösste Notariat der Schweiz mit 13 patentierten Notaren.

Doch spätestens seit den beiden in Zürich abgewickelten Megafusionen Novartis und UBS hat man in Basel realisiert, dass die Limmatstadt für Wirtschaftsanwälte an Gewicht gewinnt. Im Oktober 2000 hat sich die Kanzlei Gloor & Christ deshalb mit dem Zürcher Büro Pestalozzi Haegi & Partner zur Kanzlei Vischer zusammengeschlossen.

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Bevorzugt vom Finanzsektor



In Zürich trägt die Litigation – das Prozessieren vor staatlichen Gerichten – mit rund 20% wesentlich zum Umsatz der Kanzlei bei. Litigation kommt zum Einsatz, wenn das Einberufen eines Schiedsgerichts nicht möglich beziehungsweise von den Parteien nicht gewollt ist. Beispiele sind Plagiate von Designstücken oder die missbräuchliche Nutzung von Patenten. Daneben werden in der Schweiz Auseinandersetzungen im Konsumbereich sowie Betreibungs- und Konkursverfahren vor staatlichen Gerichten ausgetragen. Wichtig sind die vorsorglichen Massnahmen: Gerichte können vorsorglich Parteien zu bestimmten Massnahmen anhalten. Beispielsweise kann ein Gericht bis zur Abklärung des Falles ein Bankkonto sperren lassen.

Bevorzugt wird Litigation auch vom Finanzsektor. «Die Schweizer Gerichte gelten eher als bankenfreundlich», beobachtet Marc Russenberger, Leiter des Litigation- Teams in Zürich. Banken klagen nur in Ausnahmefällen selbst. Die beschränkte Rekursmöglichkeit von Schiedsgerichten ist nicht in ihrem Interesse; eine wohlgesinnte Beurteilung durch ein staatliches Gericht aber schon.

Grosser Druck für Vergleich



Kommt hinzu, dass das über die Landesgrenzen hinaus bekannte Handelsgericht in Zürich rund 60% der Fälle durch Vergleiche beendet. Das heisst: Es wird kein Urteil gesprochen. Finanzunternehmen können so das Risiko umgehen, einen Imageschaden durch ein ungünstiges Urteil zu erleiden. Vergleiche vor Handelsgericht werden in sogenannten Referentenaudienzen erzielt. Diese Praxis ist eine Schweizer Eigenart. «In anderen Ländern ist so etwas undenkbar. Besonders im angelsächsischen Raum ist ein Urteil zwingend», beobachtet Vischer-Anwalt Daniele Favalli. Dieses jedoch kann Jahre auf sich warten lassen, wogegen ein Vergleich oftmals in kurzer Zeit erzielt werden kann.

«Mit ihren Vergleichsvorschlägen können die Richter allerdings grossen Druck erzeugen», sagt Russenberger. Es werde von den Parteien eine hohe Vergleichsbereitschaft erwartet, manchmal eine zu grosse. «Bei meinem lehrreichsten Fall hat ein Richter an einer Referentenaudienz meinem Klienten und mir völlig unerwartet eröffnet, wir hätten keine Chance, die eingeklagten 4 Mio Fr. zu bekommen. 500 000 Fr. müssten reichen», erinnert er sich.

Russenberger beharrte jedoch trotz Vergleichsdruck und aufkeimender Nervosität seines Mandanten auf die Durchführung der regulären Gerichtsverhandlung. Das wurde vom Handelsgericht als mangelnde Kooperation ausgelegt. Zu Unrecht, wie sich herausstellen sollte: Beim Urteilsspruch drei Monate später sprach derselbe Richter der Partei Russenbergers die gesamte eingeklagte Summe zu.

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Vischer half Turm auf die Beine



Basler Kanzlei Vischer beschäftigt 83 Juristen und Steuerexperten in Zürich und Basel. Neben Litigation, Schiedsverfahren, Merger & Akquisition und der Notariatstätigkeit ist die Kanzlei gemäss Seniorpartner Frank Vischer auch auf Steuerrecht spezialisiert. Die Anwälte von Vischer haben die Messe Schweiz in diversen Verfahren im Zusammenhang mit der Realisierung des Messeturms Basel vertreten.

www.vischer.com