Das Steuerverfahren, in dem die UBS in Frankreich steckt, wird zunehmend einzigartig. Nicht nur, weil das Gericht in Paris am Mittwoch eine Rekordbusse über die Schweizer Grossbank verhängte. Sondern auch, weil sich die angeklagte Bank in einem Tonfall zu wehren beginnt, der bislang nicht Usus war in derartigen Angelegenheiten. Nichts da von diplomatischen Verwedelungen, nichts da von «laufendem Verfahren», das nicht weiter kommentiert werden könne.

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Die UBS veröffentlichte am Donnerstag ein weiteres Communiqué, in dem sie das Urteil als «äusserst oberflächlich, uneinheitlich und widersprüchlich» abkanzelt. Die Verurteilung werde durch keine konkreten Beweise gestützt, und ingesamt weise der Entscheid «erhebliche Mängel» auf.

Scheitern am Test

«In einem französischen Strafverfahren muss das Gericht über eindeutige und überzeugende Beweise verfügen, um ein Urteil gegen einen Angeklagten zu fällen», so die Bank: «Das Urteil des Gerichts scheitert an diesem Test.»

Der Text der Entscheidung sei weitgehend eine Kopie und Einfügung von Dokumenten, die von der Staatsanwaltschaft und vom Untersuchungsrichter vor dem Prozess ausgestellt wurden – also auch, bevor die UBS überhaupt zur Verteidigung antreten konnte. «Es ist völlig beispiellos, dass auf die von UBS vorgebrachten Beweise, Erklärungen und Rechtsbegründungen nicht ausführlich eingegangen wird.»

Obendrein sei das Urteil inkonsistent. So erkenne es zwar an, «dass keiner der UBS-Kunden, die bei der Untersuchung gehört wurden, erklärt hat, dass er in Frankreich von einem Schweizer Kundenberater angesprochen wurde oder sogar einen Schweizer Kundenberater im Inland getroffen hat». Doch dann werde einfach kategorisch erklärt, dass all diese Kunden unglaubwürdig seien.

Die Bank moniert ferner, dass sie nicht den gleichen Zugang zu Informationen gehabt habe. Auch die Berechnung der Geldbusse sei widersprüchlich.

(rap)