Vor der Heirat über die Folgen einer möglichen Scheidung diskutieren? Das ist nicht die Regel, während der Ehe erst recht nicht. Doch die zunehmende Scheidungsrate sollte zum Nachdenken anregen. Wer dem Thema gegenüber offen ist, kann Massnahmen vorsehen. Diese sollen nicht nur die finanziellen, sondern auch die emotionalen Werte absichern -oder zumindest klarstellen. Wie gesagt: Nur zur Vorsicht. Ähnlich wie eine Risikoversicherung, die ebenfalls nicht zum Tragen kommen soll, die aber gut ist, wenn man sie im Notfall hat.

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Einige Zahlen stellen das heutige Ausmass dar. Die Scheidungsquote in der Schweiz betrug 2008 gemäss Bundesamt für Statistik 48,4%. Rund 80% der Scheidungen wurden von Frauen eingereicht.

Vorsorge und Versicherung

Die Scheidung bringt erhebliche Veränderungen im Bereich der freien und gebundenen Vorsorge mit sich. Auch die Sozialversicherungen wie AHV und Pensionskasse sind davon tangiert. Betroffene fragen sich: Wie hoch wird meine AHV-Rente sein? Mit welcher Pensionskassenrente kann ich nach der Teilung der Freizügigkeit rechnen? Ab welchem Jahr fliessen die Beiträge der 3. Säule in die Errungenschaft, die bei der Scheidung aufgeteilt wird? Kann ich nach der Auflösung der Ehe in meine Pensionskasse nachzahlen? Kann ich dies steuerlich vom Einkommen abziehen? Haben die Kinder im Todesfall des Vaters oder der Mutter Anspruch auf eine Kinderrente? Ist es sinnvoll, die Begünstigungsklausel meiner freien Vorsorge zu ändern?

Häufig steckt ein wesentlicher Teil des ehelichen Vermögens in selbstbewohntem Wohneigentum. Demzufolge kommen komplexe Fragen auf wie: Was passiert mit dem Wohneigentum nach der Trennung oder der Scheidung? Kann die Immobilie von einem einzigen Einkommen nach der Scheidung noch finanziert werden? Oder muss sie veräussert werden? Bleiben nach dem Verkauf der Immobilie Restschulden oder ein Gewinn? Welche Grundstückgewinnsteuern fallen an? Was sind die Folgen, wenn die Finanzierung über die Pensionskasse erfolgte? Muss ein Partner den anderen auszahlen?

Vermögen und Einkommen

Bei einer Scheidung werden bestehende Sach- und Geldwerte oft zum Streitpunkt. Wem gehört was, und wie wird das Vermögen aufgeteilt? Diese Frage stellt sich spätestens dann, wenn während der Ehe Erbschaften oder Schenkungen erfolgten, die eventuell in die gemeinsame Kasse flossen. Besonders komplex ist die Situation in Familienunternehmen. Was kann man vorsehen, um eine güterrechtlich korrekte Ausgangssituation zu untermauern? Was passiert, wenn ein Ehegatte ein Darlehen aufgenommen hat? Wer haftet nach der Scheidung für den Kredit?

Bei einer Scheidung gilt es auch, die Einkommen auf die Ehepartner zu verteilen. Bei einer Scheidung wird das Gesamteinkommen der Ehepartner durch das Gericht ermittelt. Gleichzeitig wird das Existenzminimum beider Parteien festgelegt und ein allfälliger Überschuss über dem Existenzminimum entsprechend verteilt. Doch wie sieht das Existenzminimum aus? Könnte man davon leben? Wie stark müsste man sein Budget einschränken? Was passiert, wenn weniger verdient oder der Partner, der den grössten Teil des Einkommens bestritt, arbeitslos wird (siehe Tabelle)?

Unterhaltszahlungen

Es stellen sich weitere Fragen: Wie sieht es mit den Unterhaltszahlungen unter ehemaligen Ehepartnern aus? Kann der Mutter von mehreren Kindern nach einer langen Ehe eine Arbeitsaufnahme zugemutet werden? Wie lange hat sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen und wie hoch sind diese? Hat ein Hausmann die gleichen Rechte wie eine Hausfrau?

Die minimalen Unterhaltsbeiträge für Kinder liegen bei 250 Fr. (Kinder bis 6 Jahre), 350 Fr. (bis 12 Jahre) und 500 Fr. (über 12 Jahre). Im Scheidungsrecht wird grundsätzlich nicht auf das Existenzminimum abgestützt, sondern auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Somit sind bei höheren Einkommen deutlich höhere Unterhaltsleistungen als unten aufgeführt möglich.

Natürlich gibt es noch viele weitere Themen, die mit einer Scheidung verbunden sind, zum Beispiel das gemeinsame Sorge- und Obhutsrecht der Kinder oder die Nachlassplanung. Spezialisierte Vermögensberater können dabei unterstützen, die Gesamtsituation einzuschätzen und notwendige Massnahmen zu ergreifen. Zusammen mit Vorsorgeeinrichtungen, Banken, Versicherungen, allenfalls auch mit einem Anwalt, werden die Massnahmen umgesetzt. Im Vordergrund stehen die finanziellen Aspekte wie Steuern, Vermögen sowie Vorsorge- und Nachlassplanung.

Doch auch die emotionalen Werte werden miteinbezogen. Aus Statistiken ist bekannt, dass gemeinsam unter Ehepartnern in guten Zeiten getroffene Vereinbarungen weitgehend eingehalten werden. Deshalb gilt auch hier: Vorbeugen ist besser als heilen.