Der Flug mit der Swiss nach Griechenland hätte Ende April stattfinden müssen. Doch Covid-19-bedingt wurde er durch die Airline annulliert. Der Kunde erhielt die Wahl zwischen einer Rückerstattung des Betrags oder der Ausstellung eines Gutscheins, eines sogenannten Vouchers.

Da überall in den Zeitungen stand, die Swiss sei in Geldnöten, entschloss sich der Kunde zu einem Voucher. Es ging um 466 Franken. Mittels eines bereitgestellten Links im Internet bestellte er also den Gutschein. Die Antwort kam in einem automatisch generierten Mail: «Wir freuen uns, Ihnen hiermit Ihren persönlichen Flight-Voucher zu übermitteln.» Es folgte ein Gutschein-Code. Doch weiter unten machten ihn drei Angaben stutzig: «Einlösbar bis 31.08.2020». Der Gutschein sei nur für Reisebuchungen «bis 31.12.2020» gültig. Und dann noch die Angabe des Status: «In Prüfung».

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BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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