Aspirin, Cetirizin, Nixdrin. Auf den ersten Blick sieht die Anfang Mai von der Schweizer Pharmalogistikerin Galenica neu eingetragene Marke wie ein x-beliebiger Medikamentenname aus. Auffällig sind dann aber bereits die Produktkategorien: Nixdrin soll nicht nur als «pharmazeutisches Erzeugnis» geschützt werden, sondern auch unter «Bonbons und Pastillen». Denn Nixdrin heisst nicht nur so, in Nixdrin ist auch nix drin, wie sich zeigt. Gemäss Pharmakompendium enthält das Produkt lediglich Glukose.
Auf Rückfrage erklärt Galenica-Sprecherin Nina Amann, was es mit dem ausführlich dokumentierten, aber zurückhaltend wirkenden Nixdrin auf sich hat. Dieses sei ein «Beispielprodukt», das nur zu Kommunikationszwecken eingesetzt werde. «Es dient dazu, zu zeigen, wie viele strukturierte Daten nötig sind, um ein Präparat korrekt in digitalen Systemen wie dem Compendium darzustellen.»