Es war kein Aprilscherz, als der Internationale Währungsfonds (IWF) am Ersten des vergangenen Monats seinen Schweiz-Bericht publizierte. Darin macht der IWF «gewichtige Mängel» bei der Finanzmarktaufsicht aus: «Die Finma sollte direkt Prüfgesellschaften mandatieren und zahlen können, um potenzielle Interessenkonflikte auszuräumen.» Der IWF mahnt im Bericht die Schweiz zur «Stärkung des Governance-Rahmens der Finma».

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Die Mahnung aus Washington zielt auf den verlängerten Arm der Finma ab, die privaten Wirtschaftsprüfer.

Banken und Prüfkonzerne sind voneinander abhängig

Sie verdienen jährlich über 110 Millionen Franken mit regulären Aufsichtsprüfungen bei Finanzinstituten, vornehmlich Banken (siehe Grafik). Davon fliessen über 90 Prozent an die Big-Four-Konzerne Deloitte, EY, KPMG und PwC. Gleichzeitig bildet die Kontrolle dieser privaten Auditkonzerne die Arbeitsgrundlage der Finma für Sonderprüfungen und Enforcements.

Nun gerät die reguläre Aufsichtsprüfung unter Beschuss. Paul Mathieu hat für den IWF den Schweizer Finanzsektor begutachtet und spricht von einem «sehr ungewöhnlichen Modell»: «Die Good Practice verlangt, dass die Aufseher für alle Aufsichtstätigkeiten voll verantwortlich sind.» Die Banking- und Audit-Welt sei konzentriert auf wenige gewichtige Akteure. Zwar dürften jene Firmen, die aufsichtsrechtlich prüften, nicht gleichzeitig die jeweilige Bank beraten. Und die Prüfgesellschaft müsse regelmässig rotieren.

«Aber mit dem Rotationsprinzip erbringen die Auditkonzerne im Laufe der Zeit sämtliche Dienstleistungen für dieselben Banken, sodass sie voneinander abhängig sind», kritisiert IWF-Mann Mathieu.

Anschein von Einflussnahme

Das Schweizer Aufsichtsmodell verschärft dieses Systemproblem noch, indem nicht die Finma selbst die Prüfgesellschaften mandatiert und bezahlt, sondern die Banken und Versicherer. Dabei schnüren die Finanzinstitute in der Regel ein Mandatspäckli mit der Revisionsgesellschaft: Jene Auditfirma, die den Geschäftsabschluss der Bank auf ihre Richtigkeit prüft, liefert im Nachgang auch die regulatorische Aufsichtsprüfung mit.

Für Compliance-Experte und Rechtsanwalt Michael Kunz macht dies durchaus Sinn: «Der leitende Auditor ist bereits mit den Eigenheiten der buchgeprüften Firma vertraut.» Bei kleineren Beaufsichtigten ist häufig derselbe leitende Prüfer am Werk. Bei systemrelevanten Banken ist es zumindest dieselbe Prüfgesellschaft.

Von den 110 Millionen Franken aus regulären Aufsichtsprüfungen bei Finanzinstituten fliessen über 90 Prozent an die Big-Four-Konzerne Deloitte, EY, KPMG und PwC.

«Man kann den Anschein von Einflussnahme auf Audits und Interessenkonflikte erkennen», warnt IWF-Mann Mathieu und empfiehlt deshalb ein Direktmandat der privaten Prüfgesellschaften durch die Finma, um solche Vorbehalte auszuräumen.

Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht selbst hält den IWF-Vorschlag für «sinnvoll»: «Dies würde aber die Anpassung des gesetzlichen Rahmens bedingen und die nötige politische Unterstützung voraussetzen.» Will die Finma nämlich die Verquickung von aufsichts- und gesellschaftsrechtlicher Revision heute unterbinden, muss sich der Regulator rechtfertigen. «Dies kam auch vor», betont ein Finma-Sprecher.

Für die Aufsichtstätigkeit der Finma kommt erschwerend hinzu, dass es kaum Auswahl gibt bei anspruchsvollen Mandaten. Geht es beispielsweise um komplexe, internationale Konkursliquidationen, kommen praktisch nur die Big-Four-Konzerne in Frage: Entsprechend lukrativ sind die Sondermandate, für welche Finma-Beauftragte seit 2014 mit 165 Millionen Franken entschädigt wurden (siehe Grafik).

Zweifel an Effektivität der privaten Aufsichtsprüfungen

Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtler an der Uni Bern, betont: «Das Angebot von möglichen Prüfgesellschaften, aus denen die Finma für Mandate auswählen kann, ist relativ beschränkt.» Dies führe zu «potenziellen Interessenkonflikten». Allerdings hätten die Prüfgesellschaften in der Praxis – nicht zuletzt aus Angst vor Haftungsklagen – «gewisse Chinese Walls» hochgezogen.

Kunz spricht sich deshalb für die bestehende duale Aufsicht mit prüfbeauftragten Privaten aus: «Dies verhindert eine aufgeblähte, kostspielige Bürokratie, was aus liberaler Sicht zu begrüssen ist.»

Allerdings gibt es nicht nur Governance-Bedenken, wenn private Prüfkonzerne die Arbeit des Finanzregulators machen.

Die Finma-Spitze selbst zweifelt mittlerweile die Wirksamkeit ihrer privatwirtschaftlichen Mitarbeitenden an: In der Vergangenheit seien viele Themen eher flächendeckend geprüft worden, «ohne dass wir daraus relevante Erkenntnisse gewinnen konnten», monierte Finma-Präsident Thomas Bauer jüngst vor den Medien: «Wir sind zum Schluss gelangt, dass uns das bisherige System schlicht zu wenig Hinweise auf Probleme bei Beaufsichtigten gegeben hat.»

Finma will Kosten-Nutzen-Verhältnis erhöhen

Dabei hatte die Finanzmarktaufsicht erst 2013 das Rundschreiben zum Prüfwesen revidiert. «Doch die erhoffte Steigerung des Nutzens für eine wirksame Aufsicht über den Schweizer Finanzplatz konnte nicht erreicht werden», schreibt die Finma im Revisionsbericht. Das grösste Potenzial liege bei der «Anpassung der Basisprüfung» durch private Auditfirmen. Just dort, wo auch der IWF Handlungsbedarf sieht. Unter anderem analysierte die Finma dazu die Quellen und Hinweise für ihre Enforcement-Abklärungen oder -Verfahren. «Die Prüfgesellschaften tauchten hier nur selten als Hinweisgeberin auf», schreibt die Finma auf Anfrage der «Handelszeitung».

Mit anderen Worten: Der reguläre Aufsichtscheck durch private Prüfer war bislang ein teurer Papiertiger.

Nun hat die Finanzmarktaufsicht allerdings Gegensteuer gegeben: Man wolle die Vorgaben dabei noch stärker nach der «Risikosituation der Beaufsichtigten» abstufen und so das «Kosten-Nutzen-Verhältnis des Prüfwesens» erhöhen.