Weit mehr als die Hälfte aller Pensionskassen weist derzeit einen Deckungsgrad von weniger als 100% auf. Das bedeutet, dass das vorhandene Kapital nicht reichen würde, wenn sie heute alle ihre aktuellen und künftigen Verpflichtungen auszahlen müssten. Die Börsenbaisse ist der Hauptgrund für die steigende Zahl an Vorsorgeeinrichtungen, die sich in Unterdeckung befinden. Auch strukturelle Gründe wie eine Falschbewertung der Leistungsversprechen oder veränderte Rahmenbedingungen wie die steigende Lebenserwartung beeinflussen den Deckungsgrad massgeblich. Zur Behebung der Unterdeckung sind Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, die sich je nach Gründen und Ausmass der Unterdeckung ausgestalten.

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Temporäre Massnahmen

Was ist in einem Sanierungsfall zu tun? Wenn die Unterdeckung auf strukturelle Faktoren zurückzuführen ist, müssen die Verpflichtungen angepasst werden. Das bedeutet höhere Beiträge seitens der Versicherten bzw. tiefere Vorsorgeleistungen seitens der Pensionskasse. Bei konjunkturellen Gründen wie den anhaltenden Kursverlusten an den Aktienmärkten drängen sich temporäre Sanierungsmassnahmen auf. Das kann die Ausfinanzierung der Unterdeckung durch den Arbeitgeber sein, aber auch eine tiefere Verzinsung bzw. eine Nullverzinsung auf Guthaben, die über das gesetzliche Obligatorium hinausgehen. Versicherte müssen zudem mit Einschränkungen oder gar der Sistierung beim Vorbezug von Guthaben rechnen. Führen solche Massnahmen nicht zum Erfolg, sind Sanierungsbeiträge auch von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefordert.

Hat die Vorsorgeeinrichtung durch diese Massnahmen wieder einen Deckungsgrad von 100% erreicht, ist ihre Risikofähigkeit aber noch nicht wiederhergestellt: In Abhängigkeit von der gewählten Anlagestrategie muss eine Wertschwankungsreserve gebildet werden. Der Aufbau dieser Wertschwankungsreserven erfolgt meist aus den Mehrerträgen der erwirtschafteten Zinsen. Das heisst, dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur während der Sanierungsperiode tiefere Leistungen oder höhere Beiträge erhalten, sondern auch in der Zeit danach nicht von einer höheren Rendite profitieren können.

Vollversicherung als Variante

Unternehmen, die einer sanierungsbedürftigen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, sollten sich zu Recht die Frage stellen, ob sie sich bei diesem Anbieter noch gut aufgehoben fühlen. Denn sie können keinen direkten Einfluss auf die künftige Anlagestrategie und den Weg der Sanierung nehmen. Eine Firma kann auch dann aus einem Anschlussvertrag aussteigen, wenn sich die Pensionskasse in Unterdeckung befindet. In der Regel werden im Falle einer Kündigung die Altersguthaben der Versicherten im Verhältnis zur Unterdeckung gekürzt. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sich einer Vollversicherung anzuschliessen oder eine teilautonome Lösung zu wählen, bei der es selbst über die Anlagestrategie und den Weg der Sanierung entscheiden kann. Swiss Life bietet beide Lösungen an.

Da ein Verbleib in der bestehenden, sanierungsbedürftigen Einrichtung über längere Zeit Einbussen bedeutet, ist auch ein Wechsel zum aktuellen Zeitpunkt kein Nachteil: Der Versicherungsnehmer hat in einer Vollversicherung per sofort die Aussicht auf eine höhere Rendite, und es müssen keine Wertschwankungsreserven gebildet werden. Die verringerten Altersguthaben können mit erhöhten Altersgutschriftsätzen systematisch aufgestockt werden.

Zudem ist die Sicherheit ein entscheidender Faktor: Eine Vollversicherung bedeutet, dass der Versicherer sämtliche Risiken trägt, neben Tod, Invalidität und Langlebigkeit also auch das Anlagerisiko, das aktuell zahlreiche Pensionskassen in Schwierigkeiten gebracht hat. Der Deckungsgrad beträgt bei dieser Lösung immer 100%.

Eine Alternative zur Vollversicherung sind die teilautonomen Lösungen. Hier können die Firmen über die Anlagestrategie und die Sanierungsmassnahmen selbst entscheiden. Wie beim Wechsel in die Vollversicherung können bei dieser Lösung die Lücken in den Altersguthaben über erhöhte Beiträge geschlossen werden. Gerade im aktuellen Umfeld ist es wichtig, dass Unternehmen, die einer sanierungsbedürftigen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, Verantwortung übernehmen. Steht ein Wechsel in eine Vollversicherung an oder will die Unternehmung gewisse Risiken weiterhin selber tragen? Wer von den Chancen einer teilautonomen Vorsorgeeinrichtung profitieren möchte, soll zusammen mit seinen Mitarbeitern selbst mitbestimmen können, mit welcher Anlagestrategie und mit wie viel Risiko die Vorsorgegelder investiert werden.