Die Wirtschaft der Schweiz wird um eine weitere Stufe heruntergefahren: Wegen der «ausserordentlichen Situation» hat der Bundesrat einen Rechtsstillstand angeordnet. Menschen, die Schulden haben, dürfen keine Betreibungsurkunden mehr zugestellt werden. 

Dieser Stillstand gilt von ab dem morgigen Donnerstag, 19. März, und ist danach gültig bis am 4. April um Mitternacht.

Direkt danach beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien. Diese haben die gleichen Wirkung und dauern bis am 19. April 2020.

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Entlastung von Restaurants und Geschäften

Der Entscheid ist eine Reaktion auf die Schliessung von Restaurants und Geschäften sowie KMU, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Sie sollen mit dem Rechtsstillstand entlastet werden.

Der Bund schreibt aber auch in einer Mitteilung vom Mittwoch: «Der Rechtsstillstand ist kein geeignetes Instrument, um diesen Schwierigkeiten langfristig zu begegnen. Deshalb gilt er auch befristet. Der Bundesrat weiter über mögliche Änderungen der Fristen informieren. 

Er hat zudem bereits beschlossen, wirtschaftliche Schwierigkeiten mit bis zu zehn Milliarden Franken als Soforthilfe abzufedern und weitere Massnahmen zur Entlastung für Firmen zu prüfen.

Gerichtsverhandlungen müssen verschoben werden

Die durch die Pandemie angeordneten Massnahmen wirken sich aber auch auf andere Rechtsbereiche aus: So müssen etwa auch Gerichtsverhandlungen verschoben werden. Dort gestalte sich der Handlungsspielraum aber komplizierter, heisst es. 

Der Bundesrat sei sich dieser Herausforderungen bewusst und prüft Massnahmen. In diese Prüfung werden die Gerichte und die Anwaltschaft, miteinbezogen.

(tdr)