Deftige Busse: Die Wettbewerbskommission (Weko) auferlegt der BMW AG eine Sanktion von 156 Millionen Franken wegen Behinderung von Direkt- und Parallelimporten.

«Wir senden heute eine klare Botschaft aus», sagte Weko-Präsident Vincent Martenet vor den Medien in Bern. Es handle sich um einen wichtigen Entscheid zu einem Thema, das für die Weko Priorität habe. BMW habe den Schweizer Markt zum Nachteil der Schweizer Konsumenten geschützt. Die Weko mache nun deutlich, dass sie dies nicht akzeptiere.

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Es handelt sich um die dritthöchste Busse, welche die Weko je verhängt hat. «Die Busse ist zwar hoch, aber verhältnismässig und gerechtfertigt», sagte Martenet.

Export in die Schweiz verboten

Grund für die Sanktion ist eine Klausel in den Händlerverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Gemäss dieser Klausel war es den zugelassenen Händlern im EWR untersagt, Neufahrzeuge der Marken BMW und Mini an Kunden ausserhalb des EWR zu verkaufen, also auch an Kunden in der Schweiz.

Wegen des starken Frankens wären Käufe in der Eurozone in letzter Zeit sehr attraktiv gewesen. Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos laut Weko in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten die Kunden 7000 bis 42'000 Franken sparen können.

Viele Beschwerden von Kunden

Die Weko erhielt denn auch zahlreiche Beschwerden von Schweizer Kunden, die erfolglos versucht hatten, einen Neuwagen der Marke BMW oder Mini im Ausland zu erwerben. Wegen der Vertragsklausel konnten sie nicht von den Wechselkursvorteilen profitieren.

Im Oktober 2010 eröffnete die Weko eine Untersuchung. Nun ist sie zum Schluss gekommen, dass die Exportverbotsklausel eine erhebliche und damit unzulässige Absprache darstellt.

Mittelschwerer Verstoss

Die Abschottung des Schweizer Marktes habe auch zu einem geringeren Wettbewerbsdruck auf die Preise für Neufahrzeuge geführt, sagte Martenet. Qualifiziert hat die Weko den Verstoss als «mittelschwer», weil es sich nicht um eine Preisabsprache zwischen Konkurrenten handelt.

Die Busse wird auf Basis des Umsatzes berechnet. Massgebend waren die Umsätze von BMW in der Schweiz mit dem Verkauf von Neufahrzeugen während der letzten drei Jahre. Die genauen Zahlen, die der Weko vorlagen, unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. In Rechnung gestellt werden zwischen 0 und 10 Prozent des Umsatzes, je nach Schwere des Verstosses.

BMW geht vor Bundesgericht

BMW wehrt sich gegen die Vorwürfe und will den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Das Unternehmen weise die Vorwürfe «sehr entschieden» zurück, sagte Sandra Schillmöller von BMW Deutschland auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Schweizer Kunden hätten sehr wohl im Ausland BMWs und Minis kaufen können.

Die Weko habe sich bei ihrem Entscheid nur auf 16 Beschwerden gestützt. Dies stehe in keiner Relation zu den mehreren hundert Autos, die im Ausland an Schweizer Kunden verkauft worden seien, sagte die BMW-Sprecherin.

Existenz der Klausel abgestritten

Von Klauseln in den Verträgen will Schillmöller nichts wissen. BMW halte sich immer an das jeweilige Landesrecht. Zudem habe BMW seine Händler nochmals darauf hingewiesen, dass Schweizer Kunden gleich zu behandeln seien.

Die Weko hatte den Rekurs erwartet. Rafael Corazza, Direktor des Weko-Sekretariat, zeigt sich zuversichtlich: Die Beweislage sei komfortabel, die Hinweise - darunter viele e-mails zwischen Händlern und Kunden - seien «aussergewöhnlich klar».

Argumentation geändert

Die Existenz der Vertragsklausel habe BMW zunächst nicht abgestritten, sagte Corazza. Das Unternehmen habe gegenüber den Medien sogar erklärt, es wolle nicht, dass ausländische Händler in die Schweiz lieferten. Später habe es dann die Argumentation geändert und geltend gemacht, dass Autos in die Schweiz verkauft worden seien.

Von der Schweiz aus einen deutschen Konzern zu belangen, ist laut den Weko-Vertretern kein Problem. Es sei international anerkannt, dass das Kartellrecht des betroffenen Staates gelte, und die Schweiz sei von der Vertragsklausel betroffen, sagte Martenet.

Dass auch andere Autohersteller Importe in die Schweiz verhindern, schliesst die Weko nicht aus. Die Meldungen hätten sich aber auf BMW konzentriert. Zudem habe BMW im Vergleich mit anderen Marken das tiefste Niveau bei den Parallelimporten.

(vst/tno/sda)