Die harsche Kritik zeigt Wirkung: Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) reduziert den ursprünglich geplanten Lohn des Geschäftsführers um 60'000 Franken. Dieser erhält neu ein Jahresgehalt von 320'000 Franken, wie die BVK mitteilte.

Der Entscheid des Stiftungsrats, den Lohn von Thomas R. Schönbächler um 50 Prozent auf 380'000 Franken zu erhöhen, hatte in den Medien - aber auch in der Öffentlichkeit und bei den Parteien - im vergangenen Dezember heftige Diskussionen ausgelöst.

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Der Stiftungsrat müsse nun selbstkritisch zur Kenntnis nehmen, dass er bei seinem ursprünglichen Lohnentscheid das Umfeld und die Rahmenbedingungen der BVK zu wenig gewürdigte habe, heisst es in der Mitteilung.

So habe der Stiftungsrat zu wenig berücksichtigt, dass sich seine Lohnentscheidungen «nicht nur an rein rechtlichen, marktbedingten und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientieren dürfen», zumal die BVK wesentliche Finanzmittel vom Kanton Zürich erhalten habe und sich aktuell noch in einer Übergangs- und Sanierungsphase befinde.

Keine Bonus-Komponente

Mit 320’000 Franken liege das neue Chef-Jahresgehalt nun unterhalb der Lohnhöhe vergleichbarer privatrechtlicher, aber im Rahmen vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen und deutlich unter dem Lohn eines Regierungsrats, heisst es weiter. Wie schon beim ursprünglichen Entscheid gebe es keine zusätzliche Bonus‐Komponente.

Ebenfalls entschieden wurde über die Löhne der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder. Diese bewegen sich im Bereich des kantonalen Lohnreglements, wie es weiter heisst.

BVK‐Stiftungsräte erhalten gemäss Mitteilung eine Jahrespauschale von 18'000 Franken, zuzüglich allfälliger Funktionspauschalen, sowie ein Sitzungsgeld von 600 Franken. Im Jahr 2013 erhielt ein Stiftungsrat eine durchschnittliche Gesamtentschädigung von rund 27'000 Franken.

Keine Lohnforderungen gestellt

Anlass zur Lohnerhöhung für den BVK-Chef war die Umwandlung der Pensionskasse in eine privatrechtliche Stiftung auf Anfang 2014. Bis dahin waren Schönbächler und das übrige BVK-Personal Staatsangestellte und ihr Lohn richtete sich deshalb nach der kantonalen Besoldungsverordnung.

Schönbächler selbst hatte keinerlei Lohnforderungen gestellt. Im Gegenteil: Er hatte selber vorgeschlagen, auf den Entscheid zurückzukommen.

Ursprünglich wollte der aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte Stiftungsrat den Lohnentscheid an einer Medienkonferenz Ende Januar mitteilen. Aufgrund «des grossen öffentlichen Interesses» habe er sich nun umentschieden.

Lob und Kritik

Die Vereinigten Personalverbände (VPV) begrüssen die Halbierung der Lohnerhöhung, wie sie am Donnerstagabend mitteilten. Allerdings sei auch diese Anpassung «sehr grosszügig».

Die VPV erwarten, dass der Stiftungsrat in Zukunft «mehr Sensibilität zeigt». Er habe sich und die BVK in eine «unmögliche Situation» gebracht.

Die Gewerkschaft VPOD, Sektion Zürich, fordert weiterhin den Verzicht auf die Erhöhung. Auch die halbe Lohnerhöhung sei «ein voller Skandal», wie sie schreibt. Der BVK-Stiftungsrat foutiere sich um breit abgestützte Proteste.

Der VPOD werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass die BVK eine Pensionskasse für die Versicherten sei und nicht zum Selbstbedienungsladen für Abzocker verkomme.

(sda/chb)