Die Pensionskassen sind wegen der bevorstehenden Abstimmung über den Umwandlungssatz vom 7. März 2010 in aller Munde. Mit einiger Sorge wird dabei auf die in jüngster Zeit gesunkenen Deckungsgrade der Kassen verwiesen. 2007 und 2008 waren für die Bilanzen vieler Pensionskassen schwierige Jahre. Das Abstimmungsresultat wird an den Bestimmungen zum Vorbezug nichts ändern. Trotzdem könnte der Entscheid hier indirekte Folgen haben, nämlich für Personen, die in den nächsten Jahren an einem Vorbezug interessiert sind.

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Befindet sich nämlich die Pensionskasse, bei welcher der Antragsteller den Vorbezug vornehmen will, in Liquiditätsproblemen, kann sie unter Umständen die Auszahlung betragsmässig einschränken oder zeitlich verzögern. Bei Unterdeckung kann die vorgezogene Auszahlung sogar ganz verweigert werden.

In den letzten Jahren ist bei den bezogenen Beträgen eine leicht rückläufige Tendenz feststellbar, dies obwohl die Wohnbautätigkeit im selben Zeitraum stark zunahm. Veröffentlichte Statistiken zur Anzahl abschlägiger Vorbezugsanträge oder zur Zeitdauer zwischen Antrag und Auszahlung fehlen jedoch. Deshalb ist es schwierig, eine verschärfte Vorbezugspraxis zu belegen. Tatsache ist aber, dass die Pensionskassen wenig Interesse an Vorbezügen haben. So hatte der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) im April 2007 einen Vorschlag zur Diskussion gestellt, der den Vorbezug für Wohneigentum ganz aus dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) streichen wollte. Begründet wurde dies hauptsächlich damit, dass die Vorbezüge die Pensionskassen administrativ zu stark belasten würden.

Die Wohneigentumsförderung ist jedoch ein wichtiger Pfeiler für die Akzeptanz des gesetzlich vorgeschriebenen Sparens im Rahmen der 2. Säule. Ohne die Möglichkeit des Vorbezugs würden viele Haushalte den BVG-Abzug auf dem monatlichen Lohnzettel noch stärker als Zwangssparen wahrnehmen. Via Wohneigentum - so der plausible Gedankengangvieler Noch-Mieter - könnte nicht nur der steigende Wohnraumbedarf in der Familienphase befriedigt, sondern gleichzeitig auch eine wirksame persönliche Altersvorsorge betrieben werden. Der HEV hat sich daher dezidiert für eine Beibehaltung der Wohneigentumsförderung im BVG eingesetzt und wird dies weiter tun.

Lange Wartefrist löst Stress aus

Unabhängig von der politischen Diskussion und der Liquiditätssituation der persönlichen Pensionskasse sollten die Antragsteller zum Schluss Folgendes bedenken: Zwischen Antrag und Bezug der Gelder vergehen selbst im besten Fall mehrere Monate. Diese Wartefrist kann bei privaten Bauherren ohne grosses Kapitalpolster viel Stress verursachen. In der Regel melden sich mehrere Interessenten auf ausgeschriebene Grundstücke und Immobilien. Die Solvenz eines Interessenten ist für den Verkäufer dabei ein wichtiges Auswahlkriterium. Für Betroffene ist es sehr schmerzhaft, wenn das Wunschobjekt an einen Mitbewerber geht, nur weil die Pensionskassengelder nicht rechtzeitig deblockiert werden konnten. Es empfiehlt sich daher im Voraus gut abzuklären, ab wann das Geld tatsächlich zur Verfügung stehen wird respektive wie lange mit Auszahlungszusicherungen auszukommen ist. In vielen Fällen wohnt der Antragsteller nämlich bereits in den eigenen vier Wänden, wenn das Geld endlich eintrifft.