Wäre die Meldung einen Tag später gelaufen, wäre sie als Aprilscherz durchgegangen: Der Zahlungsanbieter Twint solle verstaatlicht werden, berichteten die Publikationen von CH Media am 31. März mit Verweis auf den Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga. Dieser wolle mit einer Motion den Bundesrat beauftragen, aus Twint eine öffentliche, kostenlose Dienstleistung zu machen.
Der Vorschlag wird wohl – zu Recht – nicht umgesetzt werden. Verstaatlichungen sind in der Schweiz höchst selten. Mit den SBB liegt das berühmteste Beispiel schon ein paar Jahre zurück. Im Bankenbereich wird das Mittel eigentlich nur dann diskutiert, wenn mal wieder ein Institut in Schieflage gerät. Und selbst dann wird meist nicht zu ihm gegriffen – siehe Credit Suisse.
Doch so abwegig Sommarugas Forderung ist, sie basiert auf einem berechtigten Anliegen. Mittlerweile hat bald jeder Schweizer und jede Schweizerin ein Twint-Konto. Die App wurde zu einem der beliebtesten Zahlungsmittel – auf Augenhöhe mit Bargeld, Debit- und Kreditkarten. Händler können es sich nicht mehr leisten, keinen Vertrag mit Twint abzuschliessen. Anders als traditionelle Kartenzahlungen ist Twint jedoch nicht reguliert und wird von einem quasi-monopolistischen Gebilde rund um die Twint AG betrieben. Auch wir haben schon darüber berichtet, welchen Unmut das auslöst.
Dass der Staat hier genauer hinschaut, ist absolut legitim. Erst recht, wenn immer wieder Klagen aufkommen, die Gebühren von Twint seien mitunter höher als jene der Bezahlkarten von Visa und Mastercard, zu denen Twint einst eigentlich eine günstigere Alternative hätte werden sollen. Twint ist für den Handel zu teuer und lebt davon, dass die Banken seine Beliebtheit hochhalten, indem sie Alternativen im Zahlungsverkehr wie Instant Payments bewusst ausbremsen. Und so ist es gut, dass die Wettbewerbskommission mittlerweile den Fall Twint untersucht. Die Kreditkartengebühren werden in der Schweiz regelmässig von ihr überprüft und wurden in Teilen mehrfach herunterreguliert. Selbiges muss auch für Twint gelten. Wo der Wettbewerb nicht spielt, sind Eingriffe gerechtfertigt. Und im Zahlungsverkehr spielt er definitiv zu wenig.
Doch nicht nur die Weko, auch die Nationalbank ist in der Pflicht. Sie hat als Aufseherin über den Zahlungsverkehr bislang die Banken bewusst vor einem Instant-Payment-Obligatorium verschont. Nur ein Teil der Banken bietet ausgehende Überweisungen in Echtzeit an, und das oft auch noch gegen gesalzene Zusatzgebühren. Kein Wunder, wird das bislang kaum genutzt. Auch müssen hiesige Banken ihre Schnittstellen nicht Drittanbietern öffnen, wie das in Europa seit Jahren vorgeschrieben ist.
Eine entsprechende Änderung böte neuen Zahlungsanbietern eine Chance zum Einstieg in den Markt, was den Wettbewerb zweifellos anheizen könnte. Und das wäre in der Schweiz bitter nötig. Sonst haben Forderungen wie jene von Carlo Sommaruga am Ende dann doch noch Chancen.

