Es ist die höchste Busse in der Rechtsgeschichte der Schweiz: Über 550 Millionen Franken beträgt die Strafe, welche die Wettbewerbskommission der Swisscom wegen Missbrauch der Marktmacht insgesamt aufbrummen will. Nun liegt es an einem Mann, die Halb-Milliarden-Forderung im Rekursverfahren abzuwenden: Marcel Dietrich, Anwalt bei der Kanzlei Homburger in Zürich.

Es ist einer der grössten Werbeverträge in der Schweizer Sportgeschichte: Das Tennisass Roger Federer schliesst einen Millionenkontrakt mit Lindt & Sprüngli ab. Es liegt an einem Mann, den Vertrag für Federer steuerlich zu optimieren: Thomas Graf von der Kanzlei Niederer Kraft & Frey in Zürich.

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Es ist einer der härtesten Übernahmekämpfe in der Unternehmensgeschichte der Schweiz: Angreifer Laxey, ein britischer Hedge Fund, will Implenia, den grössten Baukonzern des Landes, in die Knie zwingen. Es liegt an einem Mann, Laxeys Absicht umzusetzen: Urs Schenker, Managing Partner bei Baker & McKenzie in Zürich.

Was immer in Corporate Switzerland für Schlagzeilen oder für Ausschläge bei Aktienkursen sorgt, stets ziehen Spezialisten wie Dietrich, Graf oder Schenker die Fäden. Erwähnung finden sie kaum, denn die Meister der Paragrafen sind auch Meister der Diskretion.

Sie verstehen sich als die wahre Elite unter den 8175 Rechtsanwälten des Landes. Schätzungsweise zwanzig Prozent sind Wirtschaftsanwälte. Ihre Attribute: bestens vernetzt, mehrsprachig, breit ausgebildet, in der Regel männlich, ihr Arbeitsort ist Zürich. Und sie sind formidabel bezahlt. Bis zu 1,5 Millionen Franken verdienen die besten Wirtschaftsanwälte in erstklassigen Kanzleien. Die Topverdiener tragen auf der Visitenkarte den Zusatz «Partner», den Kanzleimitarbeiter nach vier bis acht Jahren erfolgreicher Betriebszugehörigkeit erhalten. Wer obendrein Verwaltungsratsmandate in Weltkonzernen sammelt, bringt es auf bis zu 2,5 Millionen jährlich.

Eine Handvoll Player dominieren den Markt – Grosskanzleien wie Lenz & Staehelin, Bär & Karrer, Homburger, Baker & McKenzie oder Schellenberg Wittmer. Die grösste, Lenz & Staehelin, zählt 158 Anwälte (siehe «Top Ten» im Anhang) – Tendenz wachsend. Ohne diese Advokaturen und ihr Personal geht heute nichts mehr in den Firmen. Neben ihnen bieten Boutiquen ihre Dienste an, sie widmen sich Spezialproblemen, vertrackten Fällen, klären Grundsatzfragen, erarbeiten Second Opinions. Die prominentesten Vertreter dieser Kategorie sind Böckli Bodmer & Partner in Basel und Nobel & Hug in Zürich.

Wachstum. Die Branche wächst und wächst, losgelöst von jeder konjunkturellen Delle. «Die Welt verrechtlicht sich», meint Peter Nobel, der neben seinem Anwaltsjob eine 50-Prozent-Professur an der Universität Zürich bestreitet. Die Paragrafenflut, die über Manager und Legal Counsels der Unternehmen hereinbricht, ist offensichtlich: Die Sammlung der Bundesgesetze wuchs seit Anfang Jahr um 5534 eng bedruckte Seiten, 2005 waren es im selben Zeitraum noch deren 4954.

Verschärfte Sorgfaltspflicht, Aktionärsdruck, Wettbewerbsrecht, Reputationsrisiken zwingen Manager dazu, sich rundum abzusichern, sei es beim Firmenkauf, bei einer Fusion oder auch bei der Ausgestaltung der Corporate Governance. «Cover your ass», laute das Motto. Und wenn US-Superbehörden wie IRS oder SEC Dokumente einfordern, bricht Hektik aus. Dann sind locker acht Anwälte während Monaten ausgelastet. Wie weit die Verrechtlichung im Wirtschaftsbereich gediehen ist, zeigt sich auch an der wachsenden Zahl von Rechtsexperten, die in Verwaltungsräte oder Konzernleitungen aufrücken. Rolf Watter, Partner bei Bär & Karrer, zum Beispiel sitzt im VR von Zurich FS, Syngenta und Nobel Biocare.

Zudem wird heute, da manche Firmen unter Umsatzeinbruch und Debitorenausständen leiden, viel verbissener um Ansprüche gekämpft. «In der Hochkonjunktur wird schneller ein Vergleich geschlossen», weiss Anwalt Peter Bratschi, Chairman von Bratschi Wiederkehr & Buob, wo 66 Anwälte wirken. Was weiter für Volumen sorgt: Firma A will eine Bestellung ausliefern, doch Firma B hat plötzlich keine Liquidität oder keinen Bedarf mehr. Dann muss subito ein Anwalt her.

Ihre Zunft kennt die Krise allenfalls von ihrer nervösen Klientel her. 2009 legen die Wirtschaftsanwälte volumenmässig um fünf bis sechs Prozent zu, was überdurchschnittlich viel ist. Der Gesamtmarkt wächst bloss um 2,8 Prozent (siehe «Stetiges Wachstum» im Anhang). Die Tätigkeit von Wirtschaftsanwälten ist bemerkenswert konjunkturresistent.

Wertschöpfung. Dabei wird scheinbar gar nicht viel geliefert. «Wir bieten Zeit und Know-how, keine Serienarbeit», so Peter Bratschi. Eine Branche also mit hoher Wertschöpfung: Die grössten Kanzleien mit ihren über hundert Anwälten sind, mit Budgets über 50 Millionen Franken, wahre Geldmaschinen. 600 bis 800 Franken pro Stunde verrechnen Senior Partners ihren Kunden – in Ausnahmefällen, beispielsweise mit Expresszuschlag, bis zu 1000 Franken. Besonders einträglich sind Mergers & Acquisitions (M&A) oder das internationale Bankenrecht. Der Zeitfaktor ist oft kritisch, gibt es doch Fristen einzuhalten, zudem darf keine Umtriebigkeit in den Finanzabteilungen Mitarbeiter, Medien oder Konkurrenten hellhörig machen und einen Deal platzen lassen.

Managing Partner Heinz Schärer und seine Homburger-Kollegen haben schon manchen Deal unter Hochdruck abgewickelt. Ein Beispiel: Zwischen der Auftragserteilung per Telefon an einem Montagmittag bis zur Unterzeichnung der Verträge für die Übernahme einer börsenkotierten Unternehmung am Donnerstagmorgen lagen zweieinhalb Tage und drei Nächte. Dazwischen Instruktion, zum Teil im Auto, Due Diligence, Vertragsredaktion, Verhandlungen, Prüfung von Rechtsfragen.

Bei diesem Tempo sind Arbeitswochen von 60 Stunden die Regel. Das Mass aller Abrechnungen sind die «Billable Hours», jene Stunden also, die der Kundschaft verrechnet werden können. Workaholics bringen es auf 2300 Stunden pro Jahr. Als einer der Produktivsten gilt Urs Schenker. Er steht der Kanzlei Baker & McKenzie vor, publiziert Fachartikel, ist Privadozent an der Universität St.  Gallen und brachte eben seine Habilitationsschrift «Schweizerisches Übernahmerecht», einen Schmöker mit 760 Seiten, in den Verkauf. Anzumerken ist ihm die Arbeitslast nicht. Sein Rezept: «Ich fahre keine Harley und spiele nicht Golf.» Das allein dürfte kaum ganz ausreichen bei einem solchen Output.

Nathalie Voser, Partnerin bei Schellenberg Wittmer, gehört zu den wenigen Top-Frauen in der Zunft. Das Branchenorgan «Who’s Who Legal» nennt die Schweizerin eine der zehn besten Prozessanwältinnen der Welt. Auch Voser, Mutter eines vierjährigen Kindes, hat ihre Arbeitsweise optimiert. «Es ist hilfreich, wenn man nicht viel Schlaf braucht.»

Knappe Freizeit. Bei Wenger Plattner, jener Kanzlei, die durch die Swissair-Liquidation in die Medien kam, gibt es unter den 22 Partnern gerade mal eine Frau. Diese, Brigitte Umbach-Spahn, hat von Tag eins an mit ihrem Kollegen Karl Wüthrich am Swissair-Mandat gearbeitet. Die 38-Jährige ist vor kurzem Mutter geworden, ihre ohnehin knappe Freizeit ist nun auf ein Minimum geschrumpft. Dabei gehören Auslandtrips zum Alltag. «Insolvenzen machen an der Grenze nicht halt.» Zudem engagiert sie sich in mehreren internationalen Organisationen, etwa in der Uncitral, einer Kommission der Uno, die sich für die Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts einsetzt. Ohne effiziente Planung des Arbeitstages mit externer Kindbetreuung und Support durch den Ehemann wäre der Job kaum machbar. «Der Beruf», sagt Brigitte Umbach-Spahn, «braucht die Bereitschaft für ein sehr hohes Commitment.»

Vosers ehemalige Kanzleikollegin Gabrielle Kaufmann-Kohler, bis vor kurzem im UBS-VR, reduzierte mit Hilfe eines Psychologen ihr Schlafpensum von acht auf fünf Stunden – ein Plus von 15 Billable Hours pro Woche.

Die Arbeit nimmt oft in Wellen zu. Steht ein prozessualer Überraschungsangriff oder eine Rettungsübung an, braucht der Kunde subito ein Expertenteam. Auch bei Übernahmen börsenkotierter Firmen muss es oft plötzlich rasch gehen, wie beim überraschenden Verkauf von Serono an die deutsche Merck. Parforceübungen begünstigen gut organisierte Grosskanzleien. «Size matters», meint Heinz Schärer.

Bär & Karrer stieg auch durch Rolf Watter zur Topkanzlei für M&A-Deals auf. Watter war schon als junger Anwalt bei Grossfusionen dabei, 1997 bei der Entstehung von Novartis, 1998 bei der UBS. Nebenher ist Watter Titularprofessor an der Uni Zürich. Seine Expertise hat Bär & Karrer ein enormes Wachstum beschert. Heute beschäftigt die Kanzlei 130 Anwälte. Allerdings hat sie auch ein Klumpenrisiko: Zeitweilig stammten bis zu 50 Prozent des Auftragsvolumens aus dem M&A-Bereich.

Fusionsmarkt. Im Krisenjahr 2008 implodierte dieser Fusionsmarkt. Nicht mehr kreative Deals und grenzenloses Wachstum beschäftigen jetzt die Kunden, sondern Finanzsorgen. Die Kanzleien orientierten sich flugs um, auf Restrukturierungen, Firmenverkäufe, Finanzierungen, Rekapitalisierungen – «zwei Drittel der Anforderungen an die Anwälte sind deckungsgleich», sagt Watter. So betreuten er und sein Team die Neuorganisation der Corporate Governance bei der UBS sowie die Kapitalerhöhungen bei der UBS und Swiss Re, und Homburger wirkte bei der Frischzellenkur der Credit Suisse mit.

Kerngeschäft. Die Branche ist in den letzten Jahren erst richtig erwacht. Lange war sie standesbewusst, aber zu wenig marktnah. Mit dem forschen Eindringen von Revisionsgesellschaften wie Ernst & Young oder PricewaterhouseCoopers in die Rechtsberatung legte man die vornehme Zurückhaltung ums Jahr 2003 herum ab. Heute wirbt jeder mit Hochglanzbroschüren, mit Branchenauszeichnungen, mit Websites, auf denen man die Teams ausführlich präsentiert. Man organisiert Kundenanlässe in Zunfthäusern oder kündigt die Aufnahme eines neuen Partners mit Curriculum Vitae in Zeitungsannoncen an. Der Angriff aufs Kerngeschäft ist abgeblockt, wiewohl die Revisoren im finanznahen Geschäft punkten.

Laut Peter Hafter, seit 1968 Partner bei Lenz & Staehelin, hat auch die zunehmende Spezialisierung zum Wachstum beigetragen. Über die letzten Jahrzehnte hat er einen Trend vom Hausanwalt hin zum externen Fachmann beobachtet. Eine Seltenheit geworden ist der Rundum-Gelehrte: Zu komplex ist die Materie heute.

Altmeister Hafter hat in den neunziger Jahren BZ-Banker Martin Ebner in dessen Kampf gegen die Bankgesellschaft beraten. Die juristische Attacke auf die Grossbank hat damals intern nicht nur für Freude gesorgt. Heute wäre dies ein unvorstellbarer Vorgang. Die Rechnung ist simpel: CS und UBS versorgen die Grossen breitflächig mit lukrativen Aufträgen, besonders jetzt, da Refinanzierungen angesagt oder Tausende US-Kundenkonten auf Gesetzeskonformität zu prüfen sind. So hängen alle Spitzenkanzleien am Tropf der Grossbanken, aber beide Seiten profitieren: Die Kanzleien generieren Umsatz, und die Banken brauchen sich wegen allfälliger Interessenkonflikte nicht vor den mächtigen Gegnern zu fürchten. «Da gibt es keine Kompromisse – entweder Grossbank oder keine Bank», meint ein Anwalt, der für CS wie UBS arbeitet.

Die Banker sind hypersensibel: Wer nicht für sie ist, ist gegen sie. «Es gibt nur wenige Kanzleien auf dem Platz Zürich, die gegen UBS oder CS prozessieren», sagt Schellenberg-Wittmer-Partnerin Nathalie Voser. In der Regel sind es kleinere Büros, die im Auftrag von unzufriedenen Bankkunden klagen. Lehman-Geschädigte wandten sich an die Kanzlei Fischer & Partner, um gegen die CS in den Ring zu steigen. Gegen UBS oder CS angetreten ist auch Marco Niedermann, der mit einem kleinen Team am Zürcher Utoquai residiert. Die Kunden kämen aufgrund von Mundpropaganda. «Sie wollen eine Kanzlei, die wirklich unabhängig ist», so Niedermann.

Kein Kniefall. Gewisse Kanzleien haben sich bewusst ausserhalb des Einflussbereichs einzelner hiesiger Grosskonzerne etabliert. Pestalozzi etwa setzt stark auf ausländische Kunden. Partner Jakob Höhn hat die damals von den umstrittenen österreichischen Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf kontrollierte Oerlikon bei ihrer Übernahmeattacke auf Saurer beraten. Dass andererseits Aufträge von einzelnen Schweizer Konzernen ausbleiben, stört Höhn nicht. Einen Kniefall vor den Aufträgen von Schweizer Konzernen mag Höhn nicht machen: «Besser nichts als überall ein bisschen.» Da man nicht mit allen grossen inländischen Konzernen verbandelt sei, sei man umso offener für ausländische Kunden. So beriet Pestalozzi Berkshire Hathaway, die Firma von US-Investor Warren Buffett, bei ihrem Drei-Milliarden-Investment in die kriselnde Swiss Re.

Wichtige Klienten sind neben grossen Firmen auch vermögende Private. Die Schweiz weist einige Topanwälte im Steuerbereich auf, die dafür sorgen, dass die Vorteile des Standortes für ihre Kunden auch zum Tragen kommen. Dabei ist nicht aggressives Steueroptimieren angesagt. Für den Federer-Anwalt Thomas Graf muss eine Lösung in erster Linie dem privaten und geschäftlichen Umfeld des Klienten entsprechen – den familiären Bedürfnissen wie den persönlichen, etwa dem Wunsch nach einem Domizil, in dem er sich auch wohlfühlt. Gerade Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, könnten sich heute zudem kaum mehr damit brüsten, keine Steuern zu zahlen. «Der Kunde soll nicht keinen, sondern den richtigen Steuerbetrag zahlen», sagt Graf.

Erfolgreich ist, wer ein scharfes Profil zeigt, Nischen besetzt und rasch auf Nachfragetrends reagiert. Einer ist die Ausrichtung auf Asien. Schielten die Anwälte die letzten 50 Jahre nach Westen, ist nun die andere Richtung angesagt. «Der Markt der Zukunft ist Asien, das spürt auch unsere Branche», meint Peter Bratschi.

Manche Kanzleien suchen derzeit eine Korrespondenzagentur in China oder in Indien, mit der man grenzüberschreitend kooperiert. Oder man holt sich aus Hongkong eine chinesisch sprechende Anwältin. Diversität gilt nicht nur für politisch korrekte US-Konzerne, sondern auch für Zürcher Wirtschaftskanzleien. Der Asientrend zeigt sich auch in den Zusatzausbildungen. Nicht nur ein Postgraduate-Studium in Harvard zählt, sondern auch ein MBA in Singapur oder ein paar Jahre Praxis in einer Hongkonger Kanzlei.

Auslanderfahrungen sind für jeden Wirtschaftsanwalt ein Asset, zumal in der Schweiz mit ihren globalisierten Firmen, wo jeder Rechtsfall schnell eine internationale Dimension hat. Urs Schenker von Baker & McKenzie: «Jedes Schweizer Unternehmen hat einen Bezug zum Ausland – via Kunden, Geldgeber, Produktion.» Zudem sind Weltorganisationen wie Fifa, IOC, IKRK, Uno mit ihren Sitzen am Lac Léman oder an der Limmat ein Treiber der Internationalität. Die Nachfrage schafft ein Angebot: Es war Professor Peter Nobel, der an der Universität Zürich vor zwei Jahren den Abschluss Master of Advanced Studies of International Organisations (Masio) begründete. Nobel kennt das Geschäft aus der Praxis, zumal er seit Jahren Fussballkönig Sepp Blatter und dessen Fifa berät.

Hohe Hürden. Das Polyglotte und die Neutralität haben Zürich und Genf als europäische Leader für grenzüberschrei-tende Schiedsgerichte etabliert. Im Streit zwischen Vivendi und der Deutschen Telekom wurde ein Verfahren hierzulande ausgetragen, Homburger vertrat die Vivendi-Interessen.

Die Kanzlei hat die Zukunft vorweggenommen. 2011 zieht man in den 126 Meter hohen Prime Tower, der beim SBB-Bahnhof Zürich Hardbrücke hochgezogen wird. Im Büroturm wird Homburger acht Etagen belegen. Die Fünf-Jahres-Planung ist auf rund 140 Anwälte angelegt, derzeit zählt man 120.

Bewerber gibt es genug. Die Hürden für den Einstieg bei einer der ersten Adressen sind aber hoch. «Nebst einer überzeugenden Persönlichkeit sind Topnoten im Studium unabdingbar», sagt Manuel Liatowitsch, mit 37 Jahren einer der jüngeren Partner bei Schellenberg Wittmer. Ein «magna cum laude» sollte es schon sein.

Know-how ist das eine, das andere die Tatsache, dass keine Riesenkanzleien wie in den USA oder Grossbritannien zugelassen sind. Hiesige Kanzleien sind mehrheitlich flach aufgestellt. Wer Zusatzfunktionen wahrnimmt, Managing Partner oder Gruppenleiter ist, erledigt die Arbeit ehrenamtlich und in der Freizeit. In den Office Meetings, den vermutlich letzten Vollversammlungen im realen Kapitalismus, stimmt jeder Anwalt mit einer Stimme, die Mehrheit entscheidet. Da wird nicht nur über die Bürogrösse oder Computermodelle debattiert, sondern auch schon mal über die Begrünung der Kanzlei. Dass der Eigentümer befiehlt, lernt schliesslich jeder Jurist in der ersten Vorlesung an der Universität.