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Unternehmen

Wohlfahrtsstiftung Swissmem

Über das Unternehmen

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Branche

Betreiben von Pensionskassen

Firmensitz

Zürich

Rechtsform

Stiftung

Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für das Personal von Swissmem im Fall von Alter, Invalidität, Tod (Hinterbliebenenschutz) und unverschuldeten Notlagen oder anderen Härtefällen sowie allgemein die Durchführung und Förderung von Massnahmen, die der Personalwohlfahrt dienen. Sie kann zu diesem Zwecke insbesondere auch Zuwendungen an die Pensionskasse von Swissmem machen zwecks Verbesserung von generell oder im Einzelfall ungenügenden Versicherungsleistungen oder zur Erhöhung der Deckungsmittel. Die Stiftung kann ferner Zusatzversicherungen für das leitende Personal von Swissmem einrichten. Zur Erreichung des Stiftungszweckes oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann mit Zustimmung von Swissmem der Tätigkeitsbereich der Stiftung auch auf das Personal von Organisationen ausgedehnt werden, die Swissmem nahestehen. Voraussetzung ist, dass diese Organisationen der Stiftung entsprechende Mittel zuwenden. Der Stiftungsrat bestimmt nach freiem Ermessen in Würdigung der jeweiligen Verhältnisse der vorhandenen Mittel durch Beschluss oder Reglement den Umfang der Fürsorgetätigkeit der Stiftung im Rahmen der in Absatz 1 genannten Zwecke. Die Stiftung darf nicht zu Leistungen herangezogen werden, zu denen Swissmem oder der Stiftung angeschlossene Organisationen gesetzlich verpflichtet sind, oder die (wie Gratifikationen, Teuerungszulagen, Dienstaltersgeschenke usw.) lohnähnlichen Charakter haben.