Die französischen Behörden haben Razzien bei diversen Uhrenhändlern durchgeführt, wie es in einem Communiqué der Wettbewerbsbehörde heisst. Hintergrund ist eine Untersuchung wegen vermeintlich illegaler Praktiken im Vertrieb von Zeitmessern.

Das Communiqué nennt keine Details. Es ist zu diesem Zeitpunkt unklar, welche Händler und Marken im Visier der französischen Behörden sind. Richemont will sich nicht dazu äussern. Ein Spreche der Swatch Group sagt, die französischen Wettbewerbshüter hätten die Swatch Group France «nicht besucht».

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die Razzien folgen auf Genehmigung eines Richters, schreiben die französischen Behörden. Konkret sei es zu «unangekündigten Besuchen und Beschlagnahmen» bei Unternehmen gekommen, «bei denen der Verdacht bestand, dass sie wettbewerbswidrige Praktiken im Bereich des Vertriebs von Luxusuhren angewandt haben».

Untersuchung liegt in der Luft

«Die Hausdurchsuchungen seien kein Präjudiz für die Schuld», heisst es weiter. Dies könne nur durch eine Untersuchung der Sachlage festgestellt werden  – «falls erforderlich». «Die Wettbewerbsbehörde wird keine weiteren Stellungnahmen zur Identität der besuchten Unternehmen oder zu den betreffenden Praktiken abgeben.» 

Es ist nicht die erste Ermittlung einer europäischen Behörde in dieser Angelegenheit. Im Gegenteil: Die Europäische Kommission hat Jahre damit verbracht. Zuletzt hat sich auch die Schweizer Wettbewerbsbehörde der Sache angenommen.

Die Weko ging in einer Vorabklärung der Frage nach, ob die selektive Distributionspolitik zahlreicher Schweizer Firmen zulässig sei. Auslöser waren Beschwerden, wonach unabhängige Uhrmacher keine Dienstleistungen für Markenuhren erbringen könnten, da sie nicht mit den erfoderlichen Ersatzteilen beliefert würden. Dies teilte die Weko im vergangenen August mit.

Weko und Europäische Kommission ermittelten bereits

Die Vorabklärung richtete sich gegen die beiden hiesigen Luxusgüterkonzerne Richemont und Swatch sowie gegen LVMH Swiss Manufactures, Rolex, Audemars Piguet und Breitling.

Insbesondere ging die Weko den Fragen nach, ob die Weigerung, Ersatzteile an unabhängige Uhrmacher zu liefern, kartellrechtlich problematisch ist. Sie befragte dazu neben den Uhrenherstellern auch Bijouterien, Uhrmacher, Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte.

Die Weko kam zum Schluss, auf eine Untersuchung zu verzichten. Zentral für die Beurteilung war der Umstand, dass in der EU ein gleichläufiges Verfahren über die Bühne ging, in welchem sich betreffend derselben Uhrenhersteller die gleichen Fragen stellten. Und die EU-Kommission qualifizierte die selektive Politik weder als unzulässige Vereinbarung noch als Missbrauch von Marktbeherrschung.