Die umstrittene Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse hat offenbar auch Auswirkungen auf die Bonuszahlungen von CS-Kadermitarbeitenden. Mit dem im Rahmen der CS-Übernahme verfügten Schritt seien aufgeschobene Bonuszahlungen mit einem Wert von rund 360 Millionen Franken per Ende 2021 ebenfalls ausgelöscht worden, heisst es in einem Artikel der Nachrichtenagentur Bloomberg, die sich auf informierte Personen beruft.

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Die von der Massnahme betroffenen sogenannten «Contingent Capital Awards» (CCA) hätten die entsprechenden AT1-Anleihen widergespiegelt, heisst es in dem Bericht. Die CS habe mit der Finanzmarktaufsicht Finma noch Diskussionen geführt, ob diese Lohnbestandteile von dem Schritt ausgeschlossen werden könnten. Im Jahr 2021 erhielten laut Bloomberg rund 5000 Personen solche CCA. Ein CS-Sprecher wollte gegenüber der Nachrichtenagentur AWP keine Stellung zum Bericht beziehen.

In der Folge der Übernahme der schwer angeschlagenen CS durch die UBS hatte der Bund Anfang Monat bereits die Streichung oder die Kürzung der Boni von rund tausend CS-Kadermitarbeitenden verfügt. Zudem muss die CS prüfen, ob bereits ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können und dem Finanzdepartement und der Finanzmarktaufsicht darüber Bericht erstatten.

Die Wertloserklärung der sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS im Wert von rund 16 Milliarden Franken hatte auch international hohe Wellen geworfen. Eine Reihe von Anwaltskanzleien in mehreren Ländern hat inzwischen angekündigt, im Namen von betroffenen Obligationären juristisch gegen den Entscheid der Schweizer Behörden vorzugehen.

Fünf Kanzleien arbeiten international an dem Fall

Die Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hatte vor Wochenfrist mitgeteilt, dass die Kanzlei beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde gegen den Entscheid der Behörden eingereicht hatte. Sie vertritt laut eigenen Angaben eine Gruppe von Investoren, die zusammen über 4,5 Milliarden Franken an AT1-Anleihen der Credit Suisse besitzen.

Die Kanzlei arbeite nun in den USA mit der Kanzlei Wollmuth Maher & Deutsch, in Grossbritannien mit Keidan Harrison, in Singapur mit Engelin Teh und im Nahen Osten mit 'Global Advocacy and Legal Counsel' zusammen. In der Schweiz tut sich die US-Kanzlei zudem mit Geissbühler Weber & Partners zusammen.

Im Rahmen der von den Behörden verfügten Übernahme der kriselnden Credit Suisse durch die UBS waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS im Wert von rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Der Entscheid hatte auch international hohe Wellen geworfen.

Die Schlagzeilen hätten sich bisher auf grössere institutionelle Inhaber konzentriert, so Quinn Emanuel. Es gelte aber auch, die Auswirkungen des «rechtswidrigen Vorgehens der Finanzmarktaufsicht Finma» auf die Ersparnisse vieler Kleinanleger zu würdigen, so die Mitteilung.

(sda/awp/rul)

 

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