Die Bundesanwaltschaft hat ein fast zehnjähriges Strafverfahren gegen den Mann und seine Ehefrau abgeschlossen. Sie erhob gemäss Mitteilung vom Mittwoch Anklage. Der Beschuldigte soll demnach zwischen 2009 und 2015 unberechtigterweise über Vermögenswerte auf einer Bankbeziehung in der Schweiz in Höhe von mehr als 14 Millionen Franken verfügt haben, die ihm von einem Kunden anvertraut worden waren. Das Verfahren betrifft auch die Ehefrau des ehemaligen Vermögensverwalters. Diese soll einzelne Geldwäschereihandlungen vollzogen haben, obwohl sie bereits Kenntnis vom Verfahren gegen ihren Ehemann hatte.

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Der Mann muss sich vor dem Bundesstrafgericht wegen wiederholter schwerer Veruntreuung, wegen wiederholter schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung und wiederholter Urkundenfälschung sowie wiederholter Geldwäscherei verantworten. Seine Ehefrau wird wegen wiederholter Geldwäscherei angeklagt.

Ziel der Selbstbereicherung

Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Beschuldigte spätestens 2008 eine Vereinbarung mit einem Kunden getroffen haben, in der er sich verpflichtete, die Vermögenswerte dieses Kunden auf einer bei einer Privatbank in Genf eröffneten Bankbeziehung zu verwalten und sich dabei entgegen der Realität als wirtschaftlich Berechtigter dieser Vermögenswerte auszugeben. Zwischen 2008 und 2014 hat der Kunde zwecks Verwaltung durch den Beschuldigten erhebliche Beträge auf dieser Bankbeziehung angelegt.

In diesem Zusammenhang wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ohne das Wissen seines Kunden zwischen 2009 und Juli 2015 unberechtigterweise über ihm anvertraute Vermögenswerte in Höhe von insgesamt mehr als 14 Millionen Franken verfügt zu haben - mit den Ziel, sich selbst oder Drittpersonen zu bereichern.

Gefälschte Bankkontoauszüge

Darüber hinaus soll der Beschuldigte seinem Kunden gefälschte Bankkontoauszüge zugestellt haben, um die unberechtigterweise vorgenommenen Belastungen zu verschleiern. Abschliessend wird dem ehemaligen Vermögensverwalter vorgeworfen, Vermögenswerte kriminellen Ursprungs aus der Dominikanischen Republik auf drei Bankkonten in der Schweiz rückgeführt zu haben.

Bis zur definitiven Urteilsverkündung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (sda/hzb/pg)
 

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