Ein schwedisches Berufungsgericht sah es als erwiesen an, dass Klarna gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU verstossen hat. Damit entsprach das Verwaltungsberufungsgericht einer Forderung der schwedischen Datenschutzbehörde SDPA.  Ein unteres Gericht hatte Klarna im vergangenen Jahr zu einer etwas geringeren Strafe verurteilt.

Der Konzern habe es versäumt, den Kunden ausreichende Informationen darüber zu geben, wie ihre persönlichen Daten gespeichert werden. (Reuters/hzb/pg)
 

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 
HZ-Banking-Newsletter
Karin Bosshard, Chefredaktorin von HZ Banking, und ihr Bankenexpertenteam liefern Ihnen die Hintergründe zu Themen, welche die Schweizer Bankenszene bewegen. Jeden Tag (werktäglich) in Ihrem E-Mail-Postfach. Jetzt anmelden und unseren exklusiven Guide zu Lohn- und Vergütungsfragen erhalten.
HZ-Banking-Newsletter